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Insolvenzverfahren

 

Die wichtigste Weichenstellung für strauchelnde Unternehmen ist ein frühzeitiges Gegensteuern der Geschäftsleitung. Falls die finanziellen Schwierigkeiten sich dennoch nicht verhindern lassen, sollten Einzelunternehmer, Geschäftsführer und auch Gesellschafter sowie Vorstände oder Aufsichtsratsmitlieder wissen, wie sie damit umgehen müssen. Zahlungsschwierigkeiten oder eine bilanzielle Überschuldung können unter Umständen bedeuten, dass das Unternehmen insolvenzreif ist. Nicht zuletzt aufgrund der weitreichenden Haftungsfolgen für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sollte spätestens dann dringend gehandelt werden.

 

In unserem Merkblatt "Das Insolvenzverfahren - Hinweise für Schuldner" erfahren Sie zum Beispiel:

  • Wann ein Insolvenzgrund vorliegt,
  • was in einem solchen Fall unternommen werden sollte,
  • wo ein Insolvenzantrag gestellt werden kann,
  • welche Folgen ein Insolvenzantrag hat und
  • wie das Insolvenzverfahren abläuft.

 

Auch für Gläubiger krisengeschüttelter Unternehmen ist das Insolvenzrecht immer mehr ein Thema. Erste Informationen finden Sie in unserem Merkblatt "Das Insolvenzverfahren - Hinweise für Gläubiger". Wer wissen möchte, ob über das Vermögen eines (potenziellen) Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, kann sich an das Amtsgericht des Geschäftssitzes des Unternehmens wenden. Die Insolvenzgerichte veröffentlichen außerdem bundesweit unter www.insolvenzbekanntmachungen.de Informationen zu gerichtlichen Verfügungen, nachdem ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist, wie z.B. die Anordnung von Verfügungsverboten für den Schuldner oder die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse. Dort können Sie auch in einem Gerichtsverzeichnis das zuständige Insolvenzgericht herausfinden.

 

Die IHK München bietet unseren Mitgliedsunternehmen Insolvenzsprechtage an. Näheres erfahren Sie unter dem weiterführenden Link in der rechten Spalte.