Abgrenzung zwischen Handwerk und Reisegewerbe
Wenn Sie handwerkliche Tätigkeiten ausüben, benötigen Sie in vielen Fällen den Eintrag in die Handwerksrolle. Werden handwerkliche Tätigkeiten im Reisegewerbe ausgeübt, entfällt in der Regel diese Verpflichtung.
Ob allerdings im konkreten Fall ein Reisegewerbe vorliegt, und damit keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist, ist in der Praxis nicht einfach zu beurteilen.
Hinweise geben unsere beigefügten Merkblätter.
