Wanderlagerveranstaltungen
Wanderlager sind Veranstaltungen, bei denen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb des Messe- oder Marktverkehrs von einer festen Verkaufsstelle aus (z. B. Räume einer Gaststätte) vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden.
Wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, ist die Veranstaltung der zuständigen Behörde rechtzeitig zwei Wochen vorher anzuzeigen. Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften für Wanderlager finden Sie in unserem Download.
