Tag der offenen Tür im Einzelhandel
Einzelhandelsunternehmen können an Tagen der offenen Tür die Geschäftsräume während der Ladenschlusszeiten - also außerhalb der Ladenöffnungszeiten - zur Besichtigung für den Kunden offen halten. Beratung, Verkauf und geschäftlicher Kontakt mit den Kunden sind nicht erlaubt. Der Inhaber und das Verkaufspersonal dürfen nicht anwesend sein. Das Geschäft darf nur von betriebsfremdem Personal bewacht werden. Die Vorschriften des Sonn- und Feiertagsgesetzes sind zu beachten.
Wir beraten Sie, wie ein Tag der offenen Tür ablaufen kann. Erst-Informationen finden Sie in unserem Download.
