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Gastronomie und Handel: Rauchverbot für Jugendliche in der Öffentlichkeit

rauchverbot

Das am 01.09.2007 in Kraft getretene Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sieht nicht nur ein allgemeines Rauchverbot in Bundesbehörden und öffentlichen Verkehrsmitteln vor, sondern auch eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die Altersgrenze für das Rauchen in der Öffentlichkeit wird demnach von 16 auf 18 Jahre angehoben. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Tabakwaren dürfen an Personen unter 18 Jahren nicht mehr abgegeben werden.
  • Personen unter 18 Jahren darf das Rauchen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden.
  • Der Pflichtaushang zum Jugendschutz in Gaststätten und Verkaufsstellen muss den aktuellen Gesetzesstand widerspiegeln.

Für die Einhaltung dieser Vorgaben sind die Gewerbetreibenden in ihrem Bereich verantwortlich. Für Verstöße drohen erhebliche Bußgelder.

Eine Übergangsfrist gilt für Zigarettenautomaten. Diese müssen erst zum 01.01.2009 auf diese Gesetzesvorgabe umgestellt werden.

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