Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Bei einigen gewerblichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige jedoch eine zusätzliche gewerberechtliche Erlaubnis einzuholen.
Eine Übersicht zu den erlaubnispflichtigen Gewerben finden Sie hier.
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Anlageberater
Seit dem 1. November 2007 besteht für die gewerbsmäßige Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzdienstleistungsinstrumenten eine Erlaubnispflicht. mehr... -
Bewachungsgewerbe
Wer im Bewachungsgewerbe als Selbständiger tätig werden will oder als Personal, das Bewachungsaufgaben durchführt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. mehr... -
Erlaubnispflicht: Factoring und Finanzierungsleasing
Nahezu unbemerkt wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 auch die Erlaubnispflicht für das Factoring und das Finanzierungsleasing eingeführt. mehr... -
Fachwissen für Einsteiger in die Immobilienbranche - IHK-Seminarangebote - IHK-Zertifikate
Immobilienmaklern und Bauträgern bieten wir ein spezielles Fachseminar an. Darüber hinaus dürfen sie gewerbsmäßig erst tätig werden, wenn sie die benötigte gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) besitzen. mehr... -
Gewerberecht
IHK Informationen über die wesentlichen gewerberechtlichen Aspekte, die bei der Existenzgründung berücksichtigt werden sollten. mehr... -
Immobilienmakler, Anlageberater und -vermittler
Unternehmer, die sich als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger oder Baubetreuer selbständig machen möchten, benötigen neben der Gewerbeanmeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 c GewO. mehr... -
Versteigerung
Wer kann Waren versteigern und wie ist eine Versteigerung anzumelden? mehr...


