Wahl der Rechtsform
Ob Sie Ihr Unternehmen als GmbH & Co. KG, oHG oder als GbR führen wollen, können Sie nicht dem Zufall überlassen. Das Handels- und Gesellschaftsrecht schreibt die Rechtsformen gesetzlich vor. Diese vorgegebenen Grundstrukturen können teilweise geändert und vertraglich den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Die IHK berät Sie bei der Wahl der Rechtsform. Zudem haben wir für Sie ein Merkblatt verfasst, das die Grundzüge der einzelnen Rechtsformen darstellt und vergleicht.
Auch für den Fall, dass sich Ihr Unternehmen in der Wachstumsphase befindet und zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung Investoren beteiligen will (Beteiligungsfinanzierung), bieten sich bestimmte Rechtsformen oder Kombinationen von Rechtsformen besonders an. Mit unserem Merkblatt „Rechtsformen für Beteiligungsfinanzierung“ geben wir Ihnen einen ersten Überblick.
