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Rechnungslegung und Offenlegung für die Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co. KG

Seit dem 1. Januar 2007 müssen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter sowie sehr große Einzelkaufleute ihren Jahresabschluss beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. Die Jahresabschlüsse sind unaufgefordert einzureichen, andernfalls droht ein Ordnungsgeld. Über die einzelnen Bestimmungen informiert Sie unser Merkblatt.

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