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Eintragung ins Handelsregister

Für Existenzgründer stellt sich häufig die Frage: Muss ich mich ins Handelsregister eintragen lassen oder reicht die Gewerbeanmeldung aus, um gewerblich tätig zu werden? Die Pflicht zur Eintragung besteht nur für gewerblich tätige Unternehmen, deren Geschäftsumfang eine bestimmte Größenordnung überschreitet. Sofern Ihr Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist, können Sie sich jedoch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.

Die IHK berät Sie

  • ob eine Eintragung in Ihrem Fall erforderlich ist
  • wie die Anmeldung vorzunehmen ist und
  • was bei der Wahl der Firmenbezeichnung zu beachten ist.

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung des Firmennamens und beraten Sie bei Fragen zur Fortführung von Firmenbezeichnungen. Schon im Vorfeld der Eintragung können Sie bei uns Stellungnahmen zur Zulässigkeit von Firmierungen bekommen.

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