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Unternehmensform Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft ohne geschlossene Mitgliederzahl mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinsamen Geschäftsbetriebs zu fördern.

Beispiele für eingetragene Genossenschaften sind unter anderem

  • Kreditgenossenschaften
  • Einkaufsgenossenschaften
  • Konsumgenossenschaften
  • Baugenossenschaften.

Zur Gründung einer Genossenschaft braucht es mindestens drei Mitglieder. Die eingetragene Genossenschaft hat kein festes Kapital. Die Mitglieder zeichnen einen oder mehrere Geschäftsanteile.

Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet grundsätzlich nur das Vermögen der Genossenschaft.

Hinsichtlicher der Körperschaftssteuer sind alle Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften steuerpflichtig. Dies gilt für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften auch bezüglich der Gewerbesteuer.

 

Die Europäische Genossenschaft kann seit dem 18. August 2006 gegründet werden. Sie erleichtert besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen grenzübergreifende und transnationale wirtschaftliche Betätigungen. Gegründet werden kann sie beispielsweise durch mindestens fünf natürliche Personen, deren Wohnsitze in mindestens zwei Mitgliedstaaten liegen oder durch die Verschmelzung zweier bestehender Genossenschaften, die in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind. Das Mindestkapital beträgt 30.000 Euro.

 

Vorteil dieser Gesellschaftsform ist, dass die Haftung der Mitglieder im Normalfall ausgeschlossen ist. Durch das Prinzip der Selbstorganschaft bleibt die Leitung in den Händen der Mitglieder.

 

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt in der rechten Spalte zum Download.

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