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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Grundform der Personengesellschaften. Sie ist einfach zu gründen und für viele Zwecke einsatzfähig. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Das kennzeichnende Merkmal einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.

Über die wesentlichen Aspekte dieser Rechtsform informiert Sie unser Merkblatt.

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