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Wesentliche Änderungen des deutschen Bilanzrechts durch das BilMoG

Bilanz pixelio


Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts BilMoG ist in Kraft getreten. Das deutsche Bilanzrecht hat sich dadurch grundlegend geändert. Die Änderungen des Bilanzrechts zielen auf eine Verbesserung der Abschlussinformation und eine Anpassung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze. Profitieren sollen von der einfacheren Rechnungslegung kleine und mittelständische Unternehmen. Das BilMoG ist grundsätzlich erstmals auf das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.

 

  • Das BilMoG bringt Erleichterungen für Einzelkaufleute. Ein im Handelsregister eingetragener oder eintragunspflichtiger Kaufmann ist jetzt nicht mehr automatisch buchführungspflichtig. Sie können sich von der Pflicht zur Führung von Büchern und zur Abschlusserstellung / Bilanzierung befreien lassen, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Jahresüberschuss erzielen.
  • Die Schwellenwerte zur Einteilung der Kapitalgesellschaften in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften wurden angehoben.
  • Die wesentlichen Änderungen betreffen die Ansatzvorschriften, die Bewertungen, die Ausweisvorschriften und die Angaben im Anhang.

 

Durch die Annäherung der Handelsbilanz an die Regelungen der IFRS werden sich die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz vermehren.

 

Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt in der rechten Spalte zum Download.

 

Foto: © Paul Georg Meister/ PIXELIO

 

 

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