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Auflösung, Auseinandersetzung und Beendigung einer GbR

Eine GbR ist nicht einfach zu Ende, wenn einer oder alle Gesellschafter kein Interesse mehr an der Fortführung haben. Zunächst erfolgt die Auflösung auf Grund von Kündigung oder Gesellschafterbeschluss, dann müssen sich die Gesellschafter über das Gesellschaftsvermögen auseinandersetzen, erst dann ist die Gesellschaft wirklich zu Ende. Über Einzelheiten informiert Sie unser Merkblatt.

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