Die aktuellen Regelungen zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten
Auf großes Interesse stieß die IHK-Top-Veranstaltung "Arbeitnehmerdatenschutz - Die aktuellen Regelungen zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten". Unternehmer, Personalverantwortliche und Datenschutzbeauftragte informierten sich über die seit 1. September 2009 geltende Rechtslage. Im Kampf gegen Datenmissbrauch hat der Gesetzgeber die Grundsätze der Erhebung und Verwendung von Mitarbeiterdaten im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) neu geregelt . Gleichzeitig hat er die Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörde für Unternehmen erheblich erweitert. Vor diesem Hintergrund haben Unternehmen ihr betriebliches Handling mit Arbeitnehmerdaten zu überprüfen und im Bedarfsfall datenschutzkonforme Lösungen zu entwickeln.
Die Vorträge sind als Anhang zum Download eingestellt.
Weitere Seminare zum Datenschutz finden Sie unter www.akademie.ihk-muenchen.de.
Politik plant Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes
Die Politik will den Beschäftigtendatenschutz nochmals neu regeln. Bis zu einer Neufassung gelten die Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes in der zum 01. September 2009 nivellierten Fassung des BDSG. Mit einer Neuregelung ist nach Auffassung der IHK-Organisation frühestens gegen Ende 2011 zu rechnen.
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