Datenschutz
Handels- und Wirtschaftsauskunfteien unterliegen den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). In einer zunehmend anonymisierten Wirtschaft gewinnen die Dienstleistungen von Auskunfteien stetig an Bedeutung. Wer von einer Auskunftei darüber unterrichtet wird, dass erstmalig über seine Person Auskunft erteilt worden ist und welche Art von Daten weitergegeben worden sind, sollte von seinem Rechtsanspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten Gebrauch machen und überprüfen, ob die Angaben stimmen. Bei Bedarf sollten gegenüber der Auskunftei die Rechte auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogenen Daten geltend gemacht werden. Grundsätzlich haben Betroffene ein Recht auf Auskunft (einmal pro Jahr sogar unentgeltlich) über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und die Kategorien von Empfängern, an die die Daten im Allgemeinen weitergegeben werden. Darüber hinaus kann Auskunft über Herkunft und Empfänger der eingemeldeten Daten verlangt werden, sofern nicht das Interesse der Auskunftei an der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen überwiegt.
Im Bedarfsfall unterstützen und beraten Datenschutzaufsichtsbehörden Einzelkaufleute und Privatpersonen hierbei. Zuständig ist jeweils die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem die Handels- oder Wirtschaftsauskunftei ihren Sitz hat. Kapitalgesellschaften haben die Möglichkeit, sich zivilrechtlich gegen falsche Auskünfte zu wehren.
Der Gesetzgeber hat zum 1. April 2010 die Informations- und Auskunftsrechte Betroffener gestärkt. Verstöße hiergegen können seitdem mit Bußgeld geahndet werden. Setzt die Auskunftei ein Scoringverfahren ein, so hat sie auf Antrag Betroffenen zudem Auskunft zu erteilen über die im Scoringverfahren genutzten Daten und errechneten Scorewerte. Bundeseinheitlich ist seit 1. April 2010 ferner geregelt, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Vertragspartner offene Forderungen, die nicht gerichtlich festgestellt worden sind, an eine Auskunftei melden dürfen.
