Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Wenn in Ihrem Betrieb
- personenbezogene Daten automatisiert, d.h. unter Verwendung von Datenverarbeitungsanlagen, verarbeitet werden und
- damit in der Regel mindestens 10 Personen ständig beschäftigt sind,
dann benötigt Ihr Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gilt auch dann,
- wenn die Datenverarbeitung nicht automatisiert, sondern in anderer Weise erfolgt und
- damit in der Regel mindestens 20 Arbeitnehmer befasst sind.
In unserem Merkblatt 'Der betriebliche Datenschutzbeauftragte' haben wir alle wesentlichen Aspekte, die bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten eine Rolle spielen, zusammengestellt:
- Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
- Wer kann zum Beauftragten bestellt werden?
- Welche Rechte und Pflichten hat der Beauftragte?
- Der Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (sog. Düsseldorfer Kreis) vom 24./25.11.2010 über "Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit des Beauftragten für den Datenschutz nach § 4f Abs. 2 und 3 BDSG" ist eingearbeitet.
Daneben enthält das Merkblatt auch eine Reihe Internetadressen, unter denen kostenlos Gesetzestexte und Musterverträge zum Datenschutz abgerufen werden können.
In der rechten Spalte kommen Sie zu den Seminaren der IHK-Akademie zum Thema Betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Ein Interview mit dem Leiter des Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Bayern, Thomas Kranig, ist ebenfalls verlinkt.
