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Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub. Unser Merkblatt informiert Sie über die einschlägigen Rechtsvorschriften.

 

Das Bundesarbeitsgericht hat in Anknüpfung an ein Urteil des Europäischen Gerichthofs am 24. März 2009 entschieden, dass Ansprüche auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs am Ende des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraumes nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer aufgund von Krankheit nicht in der Lage war, den Urlaub zu nehmen. Die Urteilsgründe des Bundesarbeitsgerichts finden Sie unter dem Link in der rechten Spalte.

 

Mittlerweile hat das LAG Hamm dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es eine zeitliche Begrenzung des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern gibt.

 

 

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