Drucken PDF Version

Arbeitgeberpflichten und -risiken bei einer Lohn- und Gehaltspfändung

Alles beginnt mit der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Der Arbeitgeber muss das pfändbare Arbeitseinkommen ermitteln und binnen zwei Wochen die auf Verlangen des Gläubigers i.d.R. angeforterte 'Drittschuldnererklärung' abgeben. Hält er diese Frist nicht ein oder gibt er die Erklärung falsch ab, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.

In unserem als Download beigefügten Merkblatt geben wir wichtige Hinweise und Informationen, was Arbeitgeber in dieser Situation beachten müssen.

IHK DIHK AHK

Schnellkontakt Schnellkontakt Zentrale für Internetanfragen Telefon: 089 / 5116 - 1150

0205ABG