Arbeitgeberpflichten und -risiken bei einer Lohn- und Gehaltspfändung
Alles beginnt mit der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Der Arbeitgeber muss das pfändbare Arbeitseinkommen ermitteln und binnen zwei Wochen die auf Verlangen des Gläubigers i.d.R. angeforterte 'Drittschuldnererklärung' abgeben. Hält er diese Frist nicht ein oder gibt er die Erklärung falsch ab, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
In unserem als Download beigefügten Merkblatt geben wir wichtige Hinweise und Informationen, was Arbeitgeber in dieser Situation beachten müssen.
