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Unfallschutz an Arbeitsplätzen

Arbeitgeber haben für den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen zu verhüten. Dazu haben Sie Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte zu bestellen.

Zuständig für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung sind das Landesamt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Tel.: (089) 218 40 bzw. 218 41 und die jeweiligen Berufsgenossenschaften (Landesverband der Berufsgenossenschaften, Tel. (089) 820 03 –500/-501/-502), sowie die regionalen Gewerbeaufsichtsämter, die die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes führen.

Die IHK informiert über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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