Kündigung im Arbeitsrecht
Sie müssen einem Ihrer Arbeitnehmer kündigen? Insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt, müssen viele Gesichtspunkte beachtet werden, um die Kündigung rechtssicher zu gestalten.
Mit unseren drei Merkblättern rund um das Thema Kündigung wollen wir Ihnen erste Hinweise sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen geben. Erläutert wird auch das Thema Kündigung und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Am 10. Juni 2010 hat das Bundesarbeitsgericht im "Fall Emmely", bei dem es um die unrechtmäßige Einlösung von Pfandbons durch eine Kassiererin ging, daran festgehalten, dass bei einem Verstoß gegen die Arbeitsvertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann gerechtfertigt sein kann, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. Ob ein hinreichender wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, ist seit jeher unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien zu beurteilen. Das Bundesarbeitsgericht hat im konkreten Fall die Kündigung für unwirksam erklärt, da das über 30 Jahre erworbene Vertrauen durch den in vielerlei Hinsicht atypischen und einmaligen Sachverhalt nicht vollständig zerstört worden sei. Die Presseerklärung finden Sie rechts zum Download.
