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Fördermittel für Investitionen in den neuen EU-Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten

Wer in den neuen EU-Mitgliedstaaten oder den Beitrittskandidaten investieren will, kann unter Umständen mit einer Förderung rechnen. Die IHK unterstützt mit diesem Merkblatt (rechte Spalte zum Download) bayerische Unternehmen beim Ausbau ihrer internationalen Geschäftsaktivitäten. Förderprogramme alleine sind sicherlich kein Grund in einem anderen Land aktiv zu werden. Viele Kriterien sind dabei zu beachten, angefangen von den rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu interkulturellen Fragestellungen.

 

Das Merkblatt gibt einen Überblick über die Förderprogramme und erläutert bei jedem Mitgliedstaat von Estland über Polen bis zu Rumänien bzw. bei den Kandidaten Kroatien, Türkei und Mazedonien wer zuständig ist und wo es weitere Informationen gibt.

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