IHK stellt die notwendigen Dokumente für den Außenhandel aus
Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind.
Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert: Sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken.
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden und weisen die Herkunft einer Ware nach Art. 24 Zollkodex nach. Sie müssen von der berechtigten Stelle des Ursprungslandes ausgestellt sein.
In der Bundesrepublik Deutschland übernehmen diese Funktion die IHKs. Bescheinigt werden von den IHKs neben Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen z.B. auch Visaanträge und Freiverkehrsbescheinigungen.
Die wichtigsten Schritte beim Ausstellen von Ursprungszeugnissen oder anderen Bescheinigungen für den Export haben wir für Sie in einem Merkblatt (s. Anhang) zusammengestellt.
