Umweltschadensgesetz
Hat sich die Haftung für Umweltschäden durch das Umweltschadensgesetz geändert?
Besteht Handlungsbedarf? Haften Unternehmen auch ohne Verschulden?
Diese und andere Fragen beantwortet ein Flyer des Bayerischen Umweltministeriums.
Am 14. November 2007 ist das Umweltschadensgesetz in Kraft getreten. Es setzt die Richtlinie 'über Umwelthaftung und zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden' der EU in nationales Recht um. Damit müssen Unternehmen auch für Schäden an Ökosystemen geradestehen, wenn sie Folge einer legalen Tätigkeit sind.
Schon bisher hat das deutsche Umweltrecht die Vorbeugung und Sanierung von Schäden an Wasser, Boden und Natur in verschiedenen Gesetzen geregelt. Seit 1991 regelt das Umwelthaftungsgesetz, in welchen Fällen ein Unternehmen Schäden wieder ausgleichen muss. Das Umweltschadensgesetz kommt dann zur Geltung, wenn es schärfere Regelungen als die vorhandenen vorsieht.
