USK veröffentlicht erstmals Leitkriterien für Computerspiele
Seit 2003 muss jedes Computer- oder Konsolenspiel, welches Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, umfassend nach Gesichtspunkten des gesetzlichen Jugendschutzes geprüft werden. Daraufhin wird es mit einer Alterseinstufung gekennzeichnet, ohne die es ihnen nicht verkauft oder auf Bildschirmen vorgeführt werden darf.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (kurz USK) hat nun erstmals die Leitkriterien zur Prüfung von Computer- und Videospielen veröffentlicht, nach denen die zuständigen Sachverständigen die Altersfreigabe eines Spiels bewerten.
Entscheidend für diese Bewertung sind 15 so genannte „Aspekte der Wirkungsmacht“. Darunter fallen u.a. Verständnis des Gameplay, Atmosphäre, Glaubwürdigkeit, Aspekte der Gewalt und Sexualität, aber auch die visuelle und akustische Umsetzung der Spielidee.
Die Leitkriterien bieten interessante Informationen für Spielehersteller und stehen ab sofort unter www.usk.de/die-usk/grundsaetze/ zum Download bereit.
