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Das geplante Rundfunkgebührenmodell ab 2013

Lange wurde um ein neues Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, Landesrundfunkanstalten und Deutschlandradio) gerungen. Mit Schleswig-Holstein stimmte nun das letzte Bundesland dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu.

 

Zuvor hatten die Ministerpräsidenten der Länder am 9. Juni 2010 die grundlegende Ausrichtung des neuen Gebührenmodells beschlossen und sich mit Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 15. Dezember 2010 für eine geräteunabhängige Beitragserhebung entschieden. Das heißt, die Rundfunkgebühren richten sich nicht mehr nach der Anzahl der Geräte. Das völlig neue Berechnungsmodell wird deutliche Auswirkungen auf die Unternehmen haben.

Die wesentlichen Elemente der Neuregelung:

 

  • Berechnungsbasis ist die Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung oder die in einer Betriebsstätte regelmäßig arbeitenden Mitarbeiter.

 

  • Es gibt eine Staffelung in einen vollen Beitrag, der die bisherige Summe von 17,98 € nicht überschreiten soll, und einen ermäßigten Beitrag, der ein Drittel des vollen Beitrags beträgt.

 

  • Es gibt eine Staffelung der Betriebsstätten nach Anzahl der Mitarbeiter.

 

  • Betriebe, in denen typischerweise Geräte Dritten zur vollen Nutzung überlassen werden, wie z.B. Hotels, unterliegen einer zusätzlichen Beitragspflicht in Höhe des ermäßigten Beitragssatzes von einem Drittel des Beitrags pro Zimmer (ab der zweiten Einheit).

 

  • Für alle nicht privaten Kfz ist ebenfalls der ermäßigte Beitragssatz von einem Drittel pro Kfz zu bezahlen. Das erste pro Betriebsstätte bleibt beitragsfrei.

 

  • Werbung und Sponsoring wird künftig im öffentlichen Rundfunk gleich behandelt, das heißt: kein Sponsoring an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr an Werktagen mit Ausnahme von großen Sportereignissen.

 

Bewertung:
Der bisherige gerätebezogene Ansatz ist in Anbetracht immer neuer Möglichkeiten des Rundfunkempfangs z.B. über Mobiltelefon oder PC nicht mehr zeitgemäß. Die IHK-Organisation hat sich daher bereits seit Jahren für einen geräteunabhängigen Finanzierungsansatz ausgesprochen und sich bei der Ausarbeitung des Modells aktiv eingebracht, wie z.B. in der rechts angefügten Stellungnahme.

Das im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun vereinbarte Beitragsmodell ist im Sinne des Bürokratieabbaus grundsätzlich ausdrücklich zu begrüßen. Seine Ausgestaltung weist jedoch große Schwächen auf, die zum einen zu erheblichen Mehrbelastungen für die Wirtschaft insgesamt führen und zum anderen bestimmte Unternehmensgruppen (Filialbetriebe, hohe Teilzeitquote, kleinere Unternehmen) besonders stark belasten.

Im Einzelnen hat sich die IHK für die Berücksichtigung insbesondere folgender Punkte bei der geplanten Reform ausgesprochen:

 

1. Deckelung des Gesamtaufkommens der Wirtschaft
Nach Schätzungen der Kammern und Verbände wird sich das Beitragsvolumen der Wirtschaft gesamt von ca. 450 Mio. € auf ca. 800 Mio. € erhöhen. Dies widerspricht eklatant der angestrebten Aufkommensneutralität der Reform und wird zu erheblichen, aus Sicht der IHK nicht gerechtfertigten Mehreinnahmen für die Rundfunkanstalten führen. Das bisherige Gesamtaufkommen der Wirtschaft zur Rundfunkfinanzierung sollte gedeckelt werden.

 

2. Unternehmensansatz statt Betriebstättenansatz
Der Betriebsstättenansatz führt zu einer deutlichen Ungleichbehandlung von Unternehmen mit gleicher Mitarbeiteranzahl. Zu erwarten sind massive Beitragsunterschiede je nach Unternehmensstruktur (Filialunternehmen). Die Mitarbeiterzahl des gesamten Unternehmens – unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten – muss zur Berechnung herangezogen werden.

 

3. Teilzeitbeschäftigungen bei der Berechnung berücksichtigen
Die Nichtdifferenzierung zwischen Voll- oder Teilzeitbeschäftigung bei der Erfassung der Anzahl der Mitarbeiter führt zu einer ungleich stärkeren Belastung von Branchen mit besonders hoher Teilzeitbeschäftigtenquote (z.B. familienfreundliche Betriebe, Gastronomie).

 

4. Konsequent den geräteunabhängigen Ansatz einhalten
Die Belastung von nicht-privaten Fahrzeugen und Hotelzimmern mit einem Drittelbeitrag ist eine Abkehr vom geräteunabhängigen Ansatz und führt zu branchenspezifischen Benachteiligungen. Unternehmen sollten sich einheitlich und ausschließlich auf Grund ihrer Größe an der Finanzierung beteiligen.