EU-Konsultation: Staatliche Beihilfen zur Filmförderung
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur staatlichen Filmförderung eingeleitet und bittet alle Interessierten bis zum 30. September 2011 darauf Stellung zu nehmen. Geprüft werden sollen die aktuellen Kriterien der EU-Beihilfevorschriften für die Förderung von Filmproduktion und -vertrieb, die 2001 beschlossen, im Januar 2009 zuletzt verlängert wurden und zum 31. Dezember 2012 auslaufen. Die Kommission will anhand des Konsultationspapiers nicht nur ermitteln, ob die derzeitigen Kriterien noch geeignet sind, sondern darüber hinaus auch feststellen, ob die Filmförderung über die reine Produktionsarbeit hinaus auch andere Tätigkeiten erfassen sollte.
Aktuell gilt:
- Die Beihilfe muss einem „kulturellen Produkt“ zugute kommen. Das heißt, die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Beihilfen nur für Produktionen gewährt werden, die nach überprüfbaren nationalen Kriterien einen kulturellen Inhalt haben.
- Der Produzent muss mindestens 20 Prozent des Filmbudgets in anderen Mitgliedsstaaten ausgeben dürfen. Somit darf der Beihilfeempfänger verpflichtet werden, bis zu 80 Prozent des Produktionsbudgets eines geförderten Spielfilms oder Fernsehwerks in dem Mitgliedstaat auszugeben, der die Beihilfe gewährt.
- Die Höhe der Beihilfe ist grundsätzlich auf 50 Prozent des Produktionsbudgets beschränkt. Für schwierige oder mit knappen Mitteln erstellte Produktionen gilt diese Obergrenze nicht.
- Die Mitgliedstaaten dürfen Filmproduktionsbeihilfen nicht für besondere Filmarbeiten (z.B. Postproduktion) vormerken, damit die Neutralität der Anreizwirkung gewährt bleibt und nicht nur diese besonderen Arbeiten in dem betreffenden Mitgliedsstaat geschützt werden.
Die Konsultation soll sich im Wesentlichen damit beschäftigen:
- mit dem Subventionswettlauf zwischen bestimmten Mitgliedsstaaten um Auslandsinvestitionen großer, überwiegend US-amerikanischer Filmproduktionsgesellschaften;
- mit der Förderung von Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um Film- und Fernsehproduktion handelt (wie z.B. Filmvertrieb und digitale Projektion);
- mit der in bestimmten Filmförderregelungen enthaltenen Verpflichtung zur Territorialisierung der Ausgaben;
- mit der Frage, ob die spezifische Beihilferegelung im audiovisuellen Sektor an neue Technologien, neue kreative Konzepte und ein sich wandelndes Verbraucherverhalten angepasst werden könnte und sollte.
Zum Hintergrund: Die EU gehört zu den größten Filmproduktionsstandorten der Welt. Ihre Mitgliedstaaten stellen jährlich rund 2,3 Milliarden Euro für die Filmförderung bereit, die zu 80 Prozent in die Filmproduktion fließen. Von den gesamten Mitteln entfallen 1,3 Milliarden Euro auf Zuschüsse und zinsvergünstigte Kredite und 1 Milliarde auf Steuererleichterungen. Der Großteil der Mittel stammt aus Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Italien und Spanien.
Interessierte können Ihre Stellungnahme bis 30. September 2011 hier einreichen:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2011_state_aid_films/index_en.html
Zeitlicher Plan (Änderungen vorbehalten):
- Bis 30. September 2011: Einreichung von Stellungnahmen der Interessierten
- Oktober 2011: Veröffentlichung der Stellungnahmen zum Konsultationspapier
- Dezember 2011 bis Februar 2012: Öffentliche Konsultation und Mitteilungsentwurf
- April 2012: Veröffentlichung der Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation
- 2. Halbjahr 2012: Annahme der neuen Mitteilung zur Filmwirtschaft
