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Das geänderte Verbraucherinformationsgesetz wird im Herbst 2012 in Kraft treten

Verbraucherinformationsgesetz

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist seit Mai 2008 in Kraft. Ziel des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitlichen Verbraucherinformation ist die Vorbeugung von Lebensmittelskandalen und die Gewährleistung eines verbesserten Informationszugangs für den Verbraucher.

 

Nach der Evaluation des VIG und dem Dioxinskandal im letzten Frühjahr stand es weiterhin auf dem Prüfstand. Bei der öffentlichen Debatte wurde deutlich, das es durchaus Zweifel am Gesetzesentwurf gibt. Allen voran:

 

1. an der vorgeschlagenen behördlichen Abwägungsmöglichkeit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

2. der Öffentlichkeitsinformation bei Grenzwertüberschreitungen mit Anordnung des Sofortvollzugs unter Verzicht auf Anhörungsrechte der Unternehmen

3. Veröffentlichkeitsmöglichkeiten von Hygiene-Kontrollen im Internet und

4. einer Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes.

  

Am 10. Februar 2012 hat der Bundesrat das geänderte Verbraucherinformationsgesetz gebilligt. Die Änderungen treten sechs Monate nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft, voraussichtlich am 1. September 2012.

 

Im Downloadbereich finden Sie den aktuellen Gesetzesentwurf und unsere gemeinsame Stellungnahme.

 

 

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