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Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 LMHV

Am 15. August 2007 ist in Deutschland die neue Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in Kraft getreten. § 4 dieser Verordnung fordert, dass alle Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen.

Die IHK hat ein praxisnahes Schulungskonzept entwickelt, mit dem die Betriebe die gesetzlichen Anforderung erfüllen. In der IHK-Akademie München finden eine Reihe von Schulungen statt. Zusätzliche  Seminare werden in den IHK-Gremien Ingolstadt, Rosenheim und Weilheim abgehalten.

 

Darüber hinaus bieten wir weiterhin die Seminare "HACCP und Lebensmittelhygiene in der betrieblichen Praxis" sowie "Lebensmittelrecht in Industrie, Handel und Handwerk" und "Aufbau betrieblicher Eigenkontrollsysteme im Gaststättengewerbe" an.

Alle Termine stehen rechts im Download-Bereich.

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