Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die sog. Health Claims Verordnung - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - ist am 30. Dezember 2006 veröffentlicht worden und gilt seit dem 1. Juli 2007.
Die Verordnung regelt, ob, wann und wie gesundheits- und nährwertbezogene Angaben zu Lebensmittel gemacht werden dürfen. Die nährwertbezogenen Angaben müssen die im Anhang der Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der von der EU zu erstellenden Gemeinschaftsliste allgemein zulässiger Angaben enthalten sind oder wenn sie ein Einzelzulassungs- bzw. Registrierungsverfahren durchlaufen haben.
Die EU-Kommission befasst sich immer noch mit der Erstellung der Gemeinschaftsliste. Ursprünglich war die Veröffentlichung der "allgemeinen Claims-Liste" im Gemeinschaftsregister für den 31.01.2010 vorgesehen. Dieser Zeitplan ist längst überholt. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist offensichtlich mit der Prüfung der vielen eingereichten Claims überfordert. Es ist nun mit einem Veröffentlichungstermin ab Februar 2011 zu rechnen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Den Verordnungstext finden Sie hier.
