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Neues Logo für alle EU-Bioprodukte

Im Februar 2010 hat die Europäische Kommission offiziell den Sieger des Wettbewerbs um das neue EU-Bio-Logo bekannt gegeben. Das siegreiche Logo mit dem Euroblatt hat ein Student aus Deutschland entworfen.

 

 

Das neue Bio-Logo ist das zweite Prüfsymbol der EU für Bioprodukte - also Produkte, die nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/ biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen  hergestellt und zertifiziert werden. Das erste Symbol wurde Ende der 1990er Jahre eingeführt und konnte freiwillig verwendet werden. Ab 1. Juli 2010 gilt das neue Logo. Durch die Einführung eines EU-Bio-Logos mit Kennzeichnungspflicht soll die biologische Landwirtschaft und die Herstellung von Bio-Lebensmittel gefördert werden.

 

 

Ab dem 1. Juli 2010 ist dieses Logo folglich für alle verpackten Bioprodukte verbindlich.  Bereits abgepackte und etikettierte Bio-Ware darf unbefristet abverkauft werden. Etiketten und bislang verwendetes Verpackungsmaterial mit dem alten Logo darf noch bis zum 1. Juli 2012 verwendet werden. Nationale Logos können zusätzlich auf den Packungen bleiben.

 

Auf unverpackten biologischen Erzeugnissen oder auf Bio-Produkten aus Drittländern besteht für das EU-Bio-Logo keine Kennzeichnungspflicht. Wird es jedoch verwendet, muss der Verbraucher ab 1. Juli 2010 auch erfahren, wo die landwirtschaftlichen Zutaten erzeugt wurden.

 

Weitere Informationen zur EU-Bio-Gesetzgebung finden Sie

hier.

 

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