Rundfunkgebühren GEZ
Seit der Gebührenpflicht für internetfähige PCs sind die Rundfunkgebühren stärker in das Blickfeld gerückt.
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Das neue Rundfunkgebührenmodell ab 2013
Nun ist es beschlossen: Mit Schleswig-Holstein hat das letzte Bundesland dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Das neue Gebührenmodell tritt demnach ab 2013 in Kraft. Berechnungsbasis ist dann nicht mehr die Anzahl der Geräte sondern sind Betriebsstätten. Dieses völlig neue Modell wird deutliche Auswirkungen auf die Unternehmen haben - sie müssen mit höheren Belastungen rechnen. mehr... -
Rundfunkgebühren heute und ab 2013
Aktuell richtet sich die Rundfunkgebühr noch nach der Anzahl der Geräte. Das heißt: Ausschlaggebend für die Berechnung der Rundfunkgebühren sind die Geräte, die in einer Wohnung, einem Büro oder einem Auto vorhanden sind – unabhängig davon, ob über das Gerät tatsächlich Internet- oder Rundfunkdienste genutzt werden. Nach einem Gutachten von Prof. Dr. Kirchhof im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind die Ministerpräsidenten der Länder jedoch zu dem Schluss gekommen, dass das aktuelle Modell nicht mehr zeitgemäß ist. Deshalb haben sie am 15. Dezember 2010 den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, dessen Grundlage ein auf dem Gutachten beruhendes Modell ist. mehr... -
Urteil: Keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für beruflich genutzte PC
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17. August 2011 über drei Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide entschieden: PC als Zweitgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich sind demnach gebührenbefreit. mehr... -
Urteil: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27. Oktober 2010 in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. mehr...





