LTE-Ausbau: Entschädigungen für Funkmikrofone
Im Zuge der Einführung des Mobilfunkstandards LTE kann es zu Störungen von Funkmikrofonen kommen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundärnutzer wegen anrechenbarer störungsbedingter Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz (RL-BillStörKo )“ verabschiedet, die die Anspruchsberechtigung, das Antragsverfahren bei der BAFA und die Entschädigungsleistungen im Falle von Störungen des Betriebs von Funkmikrofonanlagen regelt.
Für die Abwicklung der Entschädigungsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Einige Informationen hierzu:
- Beginn des Antragsverfahrens:
15.11.2011
- Dauer des Antragsverfahrens:
Bis zur Erschöpfung der für das Haushaltsjahr 2011/2012 bereit gestellten Haushaltsmittel in Höhe von 70 Mio. € (Windhundrennen!). Im Rahmen zur Verfügung stehender Mittel werden bei Störungsbetroffenheit bis zum 31.12.2015 noch Anträge bis zum 31.01.2016 angenommen.
- Bagatellgrenze:
Billigkeitsleistungen werden erst ab einem Anschaffungswert von 410, 00 € gewährt.
- Einleitung des Antragsverfahrens:
Ab Freischaltung des Verfahrens (15.11.2011) ausschließlich per Interneteingabemaske über das BAFA (www.bafa.bund.de). Die Abwicklung des elektronischen Verfahrens ist menügesteuert und selbsterklärend. Unter der Internetadresse des BAFA werden auch laufend weitere Informationen eingestellt und aktualisiert. Es soll auch einen FAQ-Bogen geben.
- Weiterer Verfahrensablauf:
Anspruchsbegründende Unterlagen (Rechnungen bzw. Kopien etc.) müssen nach Antragsannahme und Abwicklung des elektronisch basierten Verfahrens per Post eingereicht werden.
