ELENA - Verfahrenseinstellung beschlossen
Vom 2. April 2009 bis zum 2. Dezember 2011 galt das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (kurz: ELENA). Es regelte den Nachweis von Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelten für die Beantragung von Sozialleistungen neu. ELENA sollte nach und nach die vom Arbeitgeber zu erstellenden Lohn- und Gehaltsbescheinigungen in Papierform ersetzen. Die Arbeitgeber hätten dadurch von Auskunfts-, Melde- und Bescheinigungs- sowie Archivierungspflichten für Entgeltdaten entlastet werden sollen.
Am 28. September 2011 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestags die Einstellung des ELENA Verfahrens beschlossen. Nach der am 4. November 2011 erfolgten Zustimmung des Bundesrates, sowie der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und nun erfolgten Verkündung im Bundesgesetzblatt, werden die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet.
Es müssen somit keine Meldungen mehr an die zentrale Speicherstelle (ZSS) in Würzburg erfolgen. Der Dienst wird nach Angaben der ZSS ab Montag, dem 5. Dezember 2011, 10:00 Uhr von außen nicht mehr erreichbar sein. Wenn Unternehmen nach Einstellung des Verfahrens noch Daten senden, werden sie eine automatisierte Fehlermeldung erhalten, die dann aber keine Reaktion seitens der Betriebe mehr erfordert. Ab 8. Dezember 2011 werden die bisher gespeicherten Daten von der Speicherstelle gelöscht.
Mit der Einstellung des Verfahrens wird die Rechtslage wieder hergestellt, die vor der Einführung von ELENA bestanden hat.
Einstellung von ELENA:
Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren setzte sich die IHK für eine praktikablere Umsetzung für Unternehmen ein, jedoch wurde das Potenzial zur Bürokratieentlastung mit der letztlich entwickelten Lösung nicht ausgeschöpft.
Auf Grund vielfältiger Rückmeldungen von Arbeitgebern hat die IHK-Organisation im März 2010 in einer Stellungnahme gegenüber dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales erneut Vereinfachung und Optimierung des Verfahrens gefordert. Sie finden diese Stellungnahme hier rechts.
Detaillierte Informationen zur Einstellung des Verfahrens, zur Löschung der Daten und zur Meldepflicht finden Sie bei den weiterführenden Links.
Weitere Informationen und Hilfe erhalten Sie telefonisch auch bei folgenden Hotlines:
ELENA Telefonhotline :0 18 05 / 35 36 20
Hotline des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: 0 18 05 / 61 50 05
Montag - Freitag 08:00 - 20:00 Uhr
Festnetz 14 Ct./Min. (Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)
Anfragen per E-Mail: support@das-elena-verfahren.de
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