IHK-Fortbildungsprüfung zum Tourismusfachwirt
Tourismusfachwirte sollen in ihrem Arbeitsgebiet neue Ideen entwickeln, fremdenverkehrspolitische Impulse geben und touristische Angebote marktgerecht platzieren. Sie sind tätig in Reisebüros, bei Reiseveranstaltern, Schifffahrtsunternehmen oder in Einrichtungen wie Kur- und Bäderbetrieben, bei Verkehrsämtern und -vereinen, Kongresszentren sowie in größeren Hotelbetrieben.
In der IHK-Fortbidlungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, um die Aufgaben eines Tourismusfachirtes verantwortich auszuüben:
- Erkennen von Entwicklungen des touristischen Marktes
- Erstellen neuer touristischer Leistungen und Produkte unter Berücksichtugung von wirtschaftlichen, rechtlichen, ökologischen und sozialen Aspekte
- Martkstrategien entwickeln und ergebnisorientiertes Anwenden der Marketing-Instrumente
- Zusammenarbeit mit touristischen Leistungsträgern
In dem angehängten Merkblatt finden Sie Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalten, Ansprechpartnern und Anbietern von Vorbereitungskursen.
