Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AdA)
Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilder-Prüfung ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Teilnehmer bekommen unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung vermittelt. Sie erhalten Tipps für die Organisation der Ausbildung, dem Aufbau eines Ausbildungsplanes sowie zu Lernkontrollen, Prüfungsvorbereitungen und zur Zeugnisgestaltung.
Im Download-Bereich finden Sie weitere Informationen zu den Inhalten der Prüfung, Zugangsvoraussetzungen und Anbietern von Vorbereitungslehrgängen.
Für Fragen, in welchen Ausbildungsberufen Sie ausbildungsberechtigt sind, stehen Ihnen die Ausbildungsberater der IHK gerne zur Verfügung.
