Drucken PDF Version

Prüfung nicht bestanden? Verlängerung der Ausbildung?

Wenn Auszubildende die Berufsabschlussprüfung nicht bestehen, können sie ihre Ausbildung verlängern. Aber nur, wenn sie dies auch kundtun. Denn: 'Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchtens um ein Jahr.' (§ 21 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz)

Den Antrag für die Verlängerung Ihres Berufsausbildungsverhältnisses finden Sie zum Download in der Anlage.

IHK DIHK AHK

Schnellkontakt Schnellkontakt Zentrale für Internetanfragen Telefon: 089 / 5116 - 1150

0705ABB