Wer muss in welche Berufsschule
Die Einschreibung an den städtischen Berufsschulen in München für das Schuljahr 2012/2013 läuft an. Die Meldepflicht gemäß des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gilt für
- Jugendliche, die aus der Hauptschulpflicht entlassen werden (auch Privatschüler und ausländische Jugendliche)
- Auszubildende ohne Rücksicht auf den bisherigen Schulbesuch
- Schulabgänger/innen, die keinen mittleren Schulabschluss nachweisen können
Für München finden Sie eine Übersicht der Ausbildungsberufe und der zuständigen Berufsschule im Download 'Berufsschulen München'. Eine Übersicht der Berufschulen für das Berufsvorbereitungjahr und das Berufsgrundschuljahr haben wir als Download BVJ/BGJ bereitgestellt.
Weitere regionale Berufsschulstandorte und die Zuordnung von Ausbildungsberufen finden Sie unter
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/berufsschule.html
Falls eine andere Berufsschule als die eigentlich Zuständige besucht werden soll, ist bei der zuständigen Berufsschule ein Gastschulantrag zu stellen.
