Ausbildung: Gebühren für Eintragung und Prüfung
In Oberbayern machen rund 41.000 Jugendliche eine Ausbildung bei Industrie, Handel und Dienstleistung. Sie dauert bis zu dreieinhalb Jahre. Während dieser Zeit sorgt die IHK dafür, dass alles seinen Gang geht. Zudem organisiert sie die Prüfungen und nimmt sie ab. All dies kostet Geld, weshalb sie Gebühren verlangt. Die jährliche Belastung pro Ausbildungsverhältnis der Betriebe für die Ausbildungsgebühren der IHK beträgt im Durchschnitt 100 Euro. Ein Großteil der Einnahmen sind bei der IHK durchlaufende Posten, denn sie werden für Korrekturen, Materialien und ähnliches ausgegeben.
Die Vollversammlung der IHK hat am 7. Dezember 2005 eine Anpassung der Gebühren für die Ausbildung beschlossen, die das Wirtschaftsministerium im April 2006 genehmigt hat. Die Gebühren wurden im Juni 2006 wirksam.
Die Systematik der Gebühren hat sich nach dem Beschluss der Vollversammlung zum 1. Januar 2006 geändert: Sie werden im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der eigentlichen Prüfung erhoben. Im Gegensatz zur bisherigen Pauschalgebühr zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses wird die Rechnung für die Unternehmen in drei Schritten gestellt: Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses für die Ausbildungsbetreuung und -beratung, die Eintragung des Vertrages und die Eignungsfeststellung. Weitere Gebührenbescheide kommen jeweils mit der Einladung zur Zwischenprüfung und zur Abschlussprüfung. Sie beziehen sich auf die Organisation, Durchführung und Auswertung einer Zwischenprüfung und Abschlussprüfung. Damit sind die Gebühren transparent und nachvollziehbar.
| Berufliches Bildungswesen | |
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1. Eintragung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrages |
60 € |
| 2. Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung bwz. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsverfahren mit |
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| 2.1.schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben | 30 € |
| 2.2. schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben | 50 € |
| 2.3. nur Fertigkeits- oder mündlicher Prüfung | 25 € |
| 2.4. schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung | 55 € |
| 2.5. erhöhtem Prüfungsaufwand (z.B. schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung oder gestreckter Prüfung) | 75 € |
| 2.6. besonderem Prüfungsaufwand (Fachgespräch, Präsentation etc.) | 100 € |
| 3. Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung bzw. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsverfahren mit |
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| 3.1. nur Fertigkeitsprüfung | 50 € |
| 3.2. schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und mündlicher Prüfung | 80 € |
| 3.3. schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung | 95 € |
| 3.4. erhöhtem Prüfungsaufwand (z.B. schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung oder mündlicher Prüfung) | 120 € |
| 3.5. besonderem Prüfungsaufwand (z.B. Fachgespräch, Präsentation, Dokumentation, schriftlicher Report, Projektarbeit, integrierte Prüfung) | 150 € |
| 4. Wiederholung der Abschlussprüfung | siehe 2 und 3 |
| 5. Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung gem. § 43,2 und §45,2 BBiG | siehe.2. und 3. |
| 6. Wiederholung eines Prüfungsteils/Prüfungsbereichs | 50 % von 3. |
| 7. Sonstige Verwaltungshandlungen (z.B. Eintragungen, Beglaubiugngen, Bescheinigungen, Zweitschriften, verspätete Einreichung des Ausbildungsvertrages, verspätete Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung, Befreiung von AEVO) | 20 - 100 € |
| 8. Begutachtung und Überprüfung von Umschulungsmaßnahmen | 50 - 1000 € |
| 9. Andere Prüfungen (nach Aufwand /z.B. Zertifikate) | 50 - 150 € |
| 10. Begutachtung von Qualifizierungsbausteinen | 50 - 300 € |
| 11. Fortbildungsprüfungen ohne Materialkosten | 100 - 750 € |
