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Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist seit dem 1. August 2009 wieder in Kraft. Damit ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung wieder zu führen. Die am 21. Januar 2009 erlassene Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist im Vergleich zu der vorherigen Verordnung von 1999 inhaltlich und strukturell überarbeitet worden und gilt für alle Ausbildungsbetriebe, mit Ausnahme der Ausbildungen, die im Bereich der Freien Berufe stattfinden.

 

Die Inhalte sind entschlackt worden, die Struktur gestrafft und ausgerichtet auf die betrieblichen Abläufe. Bei der Ausgestaltung stand die Umsetzung in den Unternehmen im Fokus – wohlgemerkt, in den Unternehmen der Landwirtschaft, des Handwerks, von Industrie, Handel und Dienstleistung sowie im öffentlichen Dienst.

 

Die nachfolgenden vier Handlungsfelder sollen dies sicherstellen:

 - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

 - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

 - Ausbildung durchführen

 - Ausbildung abschließen

 

Weitere Informationen zur Ausbilder-Eignungsverordnung finden Sie unter Downloads.

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