IHK-Info neu herausgegeben

Kaum hat ein Existenzgründer sein Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet, schon wird auch das Finanzamt vorstellig. Es will den voraussichtlichen Umsatz und den erwarteten Gewinn wissen. Außerdem muss der Unternehmer kundtun, wie er seinen Gewinn ermittelt und seine Umsätze besteuern möchte. Deshalb ist es wichtig, sich schon vor der Gründung mit dem Thema Steuern zu befassen. Die "Steuertipps für Existenzgründer" helfen weiter.

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