Maximalförderung höchstens 6 Monate für arbeitslose Gründer

Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, erhalten künftig höchstens sechs Monate die maximale Förderung des Gründungszuschusses.  Wer einen Antrag auf Gründungszuschuss stellt, muss zu diesem Zeitpunkt noch Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld 1 (ALG-1) haben.

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