
IHK Spezial Umwelt


Ausgabe Dezember 2009
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EU-Kommission will Bruttoinlandsprodukt um ökologische Faktoren ergänzen: Interview Oliver Zwirner
Das gesamte Interview können Sie im nachfolgenden Text lesen.
Herr Zwirner, Sie haben an der Mitteilung der Kommission "Das BIP und mehr" mitgearbeitet. Um was geht es?
Es geht darin um „Die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“. So lautet auch ihr Untertitel. Die EU-Kommission schlägt darin nicht etwa vor die Berechnungsformel zum BIP, also dem Bruttoinlandsprodukt, zu reformieren, sondern andere und genauere Kennzahlen für Wohlstand und gesellschaftlichen Fortschritt zu erarbeiten.
Wozu?
Wir haben uns im Lauf der Zeit daran gewöhnt zu glauben, dass unser Wohlstand immer zunimmt, wenn das BIP (früher Bruttosozialprodukt) steigt. An dieser Logik lässt sich heute nicht mehr ohne weiteres festhalten. Zum Beispiel bringt es die Globalisierung, zunehmende Umweltverschmutzung und Ressourcenknappheit mit sich, dass Wachstum in diesem Sinne nicht automatisch einen Zugewinn an Wohlstand und Lebensqualität für uns Menschen bedeutet. Die internationale Debatte darüber ist längst entbrannt, weit über die Wissenschaft hinaus. Nobelpreisträger und Weltbanker fordern neue Maßstäbe, um Fortschritt und Entwicklung zu messen. Die OECD unterstützt deren Bemühungen. In Frankreich und Österreich, aber auch in China und Indien finden ähnliche Überlegungen statt. Letztlich geht es darum, dass Regierungen, aber auch Rathäuser oder Unternehmen, andere Daten brauchen, um vernünftiger zu handeln.
Welche Indikatoren wurden bisher denn ausgeblendet?
Ich betone nochmals, die Berechnung des BIP, basierend auf solider volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung, bleibt absolut sinnvoll. Wir müssen auch weiterhin so genau wie möglich wissen, wie viele Güter und Dienstleistungen am Markt umgesetzt werden. Nur dass wir uns vom Gedanken verabschieden, dass die Steigerung des BIP immer einen gesellschaftlichen „Gewinn“ erzeugt. Dazu müssen zusätzlich ökologische und soziale Leistungen berechnet und bilanziert werden.
Unternehmen sind den Volkswirtschaftlern in diesem Bewusstsein grundsätzlich voraus: Wer Sachkapital in seinem Betrieb veräußert, würde ja nie auf die Idee kommen, diese einfach als Gewinn zu verbuchen. So rechnen Volkswirtschaftler aber in der Regel. Regierungen müssen wie Unternehmer begreifen, dass mehr „Umsatz“ nicht ausreicht, unser volkswirtschaftliches Endergebnis positiv zu gestalten.
Was meinen Sie mit positiv?
Lassen Sie es mich an einem Beispiel erklären: Durch den Hurrikan Katrina kamen 2005 in den USA etwa 1800 Menschen ums Leben. Sachschaden: 81 Milliarden US-Dollar. Gleichzeitig wuchs im Zusammenhang mit den Wiederaufbauarbeiten das BIP um ca. 0,5 Prozent. Das heißt unsere Standard-Kennzahl für wirtschaftlichen Fortschritt weist ein Plus auf, während wir tatsächlich ein dickes Minus eingefahren haben. Auch Regenwälder im Amazonas oder in Lappland abzuholzen, steigert das BIP. Dabei geht ebenso Kapital verloren, ein Kapital, das eigentlich über Jahrzehnte und Jahrhunderte Nutzen für die Menschheit bringen würde. In diesem Sinne schaut das BIP einfach nur auf die Einnahmen, den Konsum, nicht aber ob der Wohlstand, die Substanz wirklich zunimmt.
Welche Kennzahlen müssen das BIP konkret ergänzen?
Eine ganze Reihe von Faktoren werden im BIP nicht angemessen berücksichtigt, zum Beispiel der Verlust an Gütern - insbesondere auch Naturgütern und Rohstoffen, also Abschreibungen auf unser Naturkapital. Auch die Verteilung von Wohlstand und Einkommen, aber von auch Gesundheit, Bildung, Freizeit und Umweltqualität auf die jeweilige Einkommensgruppe wird vom Durchschnittswert des BIPs nicht dargestellt. Zusätzlich fehlen im BIP die unbezahlten Leistungen, die in Haushalten und in gemeinnützigen Organisationen, wie Vereinen, erbracht werden. Darüber hinaus erlauben moderne statistische Methoden auch eine direkte Erfassung der Lebensqualität des Einzelnen, und das sind nicht nur im Sinne objektiver Faktoren, sondern auch durch subjektive Faktoren wie Lebenszufriedenheit und Glücksempfinden. Beispiel Freizeit: Unsere Präferenz für sechs Wochen Urlaub würden wir Europäer wahrscheinlich niemals aufgeben – im Gegensatz zu US-Bürgern, die sogar bei nur zwei Wochen Urlaubsanspruch teilweise noch freiwillig Tage verfallen lassen.
Welche Schritte zur Ergänzung des BIP sind denn schon eingeleitet?
Von dem langfristigen Ziel, das Bruttoinlandsprodukt weltweit einheitlich zu ergänzen, sind wir wahrscheinlich noch einige Jahre entfernt. Die EU-Kommission hat aber bereits begonnen, neue Indikatoren für Umwelt- und Lebensqualität zu entwickeln. Sie können sich das vorstellen wie die Entwicklung des Armaturenbrett eines Autos: Früher war da vor allem der Tacho in der Mitte. Moderne Fahrzeuge haben heute neben dem Tacho auch einen Drehzahlmesser, sie messen außerdem den Benzinstand, ja können dem Fahrer vielleicht sagen, in wie viel Kilometern sein Auto zur nächsten Zapfsäule muss. Genauso müssen wir uns in Wirtschaft und Gesellschaft daran gewöhnen, gleichzeitig mehrere Messinstrumente zu betrachten, um sicher ans Ziel zu kommen.
Was wir bisher schon verbessert haben, sind statistische Daten und Methoden zur Definition eines umfassenden Umweltindex, der im kommenden Jahr vorgestellt werden soll. Aber auch Methoden für Lebensqualitäts-Indizes, sowie nicht zuletzt zeitnähere Daten. Auch angesichts des wachsenden Marktes für Treibhausgasemissionen ist diese Zeitnähe wichtig. Sie könnte vor allem kleinen Unternehmen nützen, die keine volkswirtschaftliche Abteilung haben wie internationale Großkonzerne. Nächstes Jahr werden wir außerdem einen Rechtsrahmen für die Umweltökonomische Gesamtrechnung (UGR) vorschlagen. Damit würden weitgehend vorhandene Umwelt- und Wirtschaftsdaten direkt vergleichbar. Erfasst werden sollen physikalisch-technische Größen über Emissionen und Resourcenverbräuche für rund 60 Branchen, sowie monetäre Zahlen bezüglich Umweltschutzausgaben, -steuern und –subventionen.
Die Bereitschaft, für Bildung Geld auszugeben wird ja schon heute vom BIP erfasst. Wieso halten Sie diese für unzureichend?
Nackte Bildungsausgaben sagen nichts darüber aus, wie gut zum Beispiel Lehrmethoden oder Lehrer sind und wer in welchem Maße von Bildungsangeboten profitiert. Die PISA-Studie hat uns dafür den Spiegel vorgehalten. Wir reden dabei hier nicht nur über berufliche Aus- und Fortbildung: Bildung ist auch ein Wert an sich.
Welchen Einfluss haben die neuen Maßstäbe auf unsere Wirtschaft?
Gute Informationen verbessern grundsätzlich die Effizienz von Märkten und die Innovationsfähigkeit von Unternehmen. Dieser Einfluss wird zunächst indirekt stattfinden. Wir alle wissen aber: Eine kohlenstoffarme und energieeffiziente Wirtschaft wird kommen!
Und diese Transformation wird schrumpfende sowie boomende Branchen sehen. Dabei ist insbesondere die Frage ist wichtig, welche Branche hängt in welchem Maße von Umweltfaktoren ab? Das sind erstmal natürlich die Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Tourismus. Trotzdem: Viele andere Branchen sind mittelbar und unmittelbar von der Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen abhängig. All dies ist im Bruttoinlandsprodukt nicht angemessen berücksichtigt – es bedarf deshalb einer Ergänzung. (HP, Wus)
Zur Person: Oliver Zwirner, Generaldirektion Umwelt
Diplomökonom Oliver Zwirner ist Referent für „Indikatoren und Statistik“ in der ökonomischen Abteilung der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission. Zwirner studierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Umweltökonomie in Augsburg, baute Umweltmanagement-Systeme mehrerer Banken und Versicherungen auf und arbeitete als Ökonom sowie als Sozialwissenschafter am Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig. Seit 2005 arbeitet er für die EU-Kommission.
Im Rahmen einer “Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament“ legt die EU-Kommission dem Ministerrat und dem EU Parlament eine Politikstrategie vor. Inzwischen hat sich der Rat bereits positiv dafür geäußert, diese Strategie in Betracht zu ziehen. Folgendes Web-Video erklärt in drei Minuten, warum das BIP nicht ausreicht, um Wohlstand und Lebensqualität zu erfassen: http://www.beyond-gdp.eu/de/index.html. (HP, Wus)
Politische Einigung über zukünftiges Energie-Label
Zukünftig soll ein Energie-Label auf sämtlichen Produkten kleben, die den Verbrauch von Energie beeinflussen – seien es Elektrogeräte oder Türen und Fenster, sei es im Haushalt oder in Industrie und Gewerbe. Darauf einigten sich die Vertreter von EU-Parlament, Rat und Kommission am 17. November 2009 in informellen Trilog-Verhandlungen über die sogenannte Energiekennzeichnungsrichtlinie.
Die Änderung dieser Richtlinie von 1992 hatte die EU-Kommission als Teil ihres „Aktionsplans für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine Nachhaltige Industriepolitik“ vom Juli 2008 vorgeschlagen. Ziel ist es, den Energieverbrauch nicht mehr wie bisher nur bei Haushaltsgeräten sichtbar zu machen, sondern bei allen sogenannten „energieverbrauchsrelevanten“ Produkten.
Nachdem das Europäische Parlament im Mai 2009 in erster Lesung erhebliche Änderungen des Kommissionsvorschlags vorgenommen hatte, waren in den vergangenen Wochen mit der schwedischen Ratspräsidentschaft Kompromisse ausgehandelt worden, die auch die Mitgliedstaaten mittragen können.
So haben sich die Verhandlungsführer darauf geeinigt, wie das Energie-Label zukünftig aussehen soll: Es wird weiterhin die bekannten Energieeffizienz-Klassen „A“ bis „G“ aufweisen, mit einer farblichen Hinterlegung von rot als schlechteste bis dunkelgrün als beste Kategorie.
Hinzu kommen aber drei weitere Klassen „A “ bis „A “, die eingerichtet werden können, um dem technologischen Fortschritt und der Verbesserung der Energieeffizienz Rechnung zu tragen.
Neu ist zudem, dass die Hersteller die Energieeffizienz-Klasse ihres Produktes auch in der Werbung angeben müssen, wenn sie über die technischen Eigenschaften oder den Preis informieren.
Außerdem soll bei der öffentlichen Vergabe in den Mitgliedstaaten angestrebt werden, nur Produkten mit den besten Energieeffizienz-Klassen den Zuschlag zu erteilen. Es werden aber – anders als zunächst vom Parlament gefordert – nicht automatisch strenge Mindeststandards für die öffentliche Beschaffung festgelegt.
Da die Einigung über die neue Energiekennzeichnungsrichtlinie bislang nur informell erfolgt ist, müssen das Plenum des Parlaments und der Rat diese noch offiziell billigen.
DIHK-Position: Die IHK-Organisation hatte sich gemeinsam mit dem europäischen Dachverband Eurochambres mit einer Stellungnahme in die Debatte eingeschaltet. Sie fordert darin, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Festlegung von Energieeffizienz-Standards einbezogen und ihnen keine unnötigen bürokratischen Belastungen aufgebürdet werden.
Neue Ökodesign-Richtlinie in Kraft getreten
Schlecht isolierten Fenstern oder viel Wasser verbrauchenden Duschköpfen droht künftig das gleiche Schicksal wie den herkömmlichen Glühlampen: Sie könnten in der EU per Ökodesign-Verordnung vom Markt verbannt werden, weil ihr Einsatz einen zu hohen Energieverbrauch verursacht.
Hintergrund ist die Ausdehnung der Ökodesign-Richtlinie auf alle „energieverbrauchsrelevanten“ Produkte. Diese hatten der Rat und das Europäische Parlament bereits im April 2009 beschlossen. Kürzlich wurde nun das Verfahren formal abgeschlossen und die Neufassung im Amtsblatt veröffentlicht. Die neue Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist am 20. November in Kraft getreten und ersetzt die bisher geltende Richtlinie 2005/32/EG.
Mit der Ökodesign-Richtlinie will die EU die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit bestimmter Produkte verbessern. Dafür legt die Europäische Kommission verbindliche Mindestanforderungen an ihre umweltgerechte Gestaltung fest.
Bisher galt dies nur für energiebetriebene Produkte – also Elektrogeräte wie Fernseher, Lampen oder auch Motoren und Pumpen. Insgesamt sind von Ökodesign aktuell rund 30 Produktgruppen betroffen, für zehn davon wurden bereits Mindeststandards erlassen.
Mit der neuen Ökodesign-Richtlinie kann die EU-Kommission nun auch Produkte ins Visier nehmen, die selbst keine Energie benötigen, den Energieverbrauch aber beeinflussen. Dazu zählen Fenster und Türen, Duschköpfe und Wasserhähne, aber theoretisch auch viele andere Güter. Entscheiden wird dies die Kommission selbst, Planungen zufolge bis spätestens Herbst 2011.
Außerdem haben Rat und Parlament die Behörde beauftragt, spätestens 2012 eine Überprüfung der Ökodesign-Richtlinie vorzunehmen – und dabei auch zu überlegen, ob sie noch weiter ausgedehnt werden kann: Dann wären nicht nur Erzeugnisse mit Einfluss auf den Energieverbrauch betroffen, sondern auch sämtliche anderen Produkte wie Möbel, Kleidung oder Nahrungsmittel.
DIHK-Position: Vor diesem Hintergrund forderte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben wiederholt Augenmaß bei Ökodesign: „Sonst droht das Regulierungschaos! Welche Produkte zukünftig von Ökodesign betroffen sein werden, bleibt schlicht unklar: Ein „Gegenstand, dessen Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst“, kann schließlich vieles sein – nicht nur Fenster und Türen oder Duschköpfe und Wasserhähne, auch Tiefkühlpizzen und Wollpullis! Der Regulierungsfantasie müssen hier Grenzen gesetzt werden: Die EU-Kommission muss so schnell wie möglich klarstellen, welche Produkte sie auf ihren Ökodesign-Arbeitsplan setzen wird – sonst haben Hersteller und Händler keine Planungs- und Rechtssicherheit. Die steht langfristig ohnehin in Frage: Schließlich beauftragen die EU-Gesetzgeber die Kommission schon jetzt damit, zu prüfen, wie sie die Ökodesign-Richtlinie ab 2012 noch weiter ausdehnen können. Das darf nicht sein!“
Außerdem, so Wansleben weiter, seien bis jetzt nicht einmal die Auswirkungen der geltenden Richtlinie abzusehen: „Wenn es zukünftig auch Ökodesign-Vorschriften für Sofas, Turnschuhe und Kaugummis gibt, verzetteln wir uns heillos. Das bekommen dann die Unternehmen zu spüren – aber auch die Politik: Die hat bis jetzt noch nicht die Marktüberwachung für die geltenden Ökodesign-Vorschriften gesichert und viele Fragen der Umsetzung noch nicht beantwortet. So gelingt Energie einsparen und Klima schützen nicht.“
Richtlinien zur Elektronikschrott-Entsorgung verbessern!
Eine wirtschaftsverträgliche Ausgestaltung der europäischen Gesetzgebung zur Elektronikschrott-Entsorgung fordern der Deutsche Industrie- und Handelskammer-tag (DIHK) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Die Ende 2008 von der EU-Kommission vorgelegten Novellierungsentwürfe zu den Richtlinien über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und über gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) werden die europäische Elektronikbranche stark beeinflussen.
Vor diesem Hintergrund haben DIHK und WKÖ ein gemeinsames Positionspapier zum Thema erarbeitet. Unter dem Titel „Revision der WEEE- und RoHS-Richtlinie wirtschaftsverträglich ausgestalten“ halten die Verbände fest, dass die Entwürfe „grundsätzlich in die richtige Richtung“ zielen, aber Schwachstellen aufweisen.
Zu den wichtigsten Verbesserungsvorschlägen von DIHK und WKÖ zählen
· die Aufnahme einer Kleinmengen- beziehungsweise Ausnahmeregelung für kleine und mittlere Unternehmen in die WEEE-Novelle,
· die EU-weite Harmonisierung des Registrierungsverfahrens sowie
· die Beibehaltung der bestehenden Aufgabenverteilung zwischen Kommunen und Wirtschaft in Deutschland und Österreich.
Auf Grundlage dieses Papiers gab es bereits konstruktive Gespräche zwischen Vertretern der beiden Verbände und Abgeordneten aus dem Umwelt-, Industrie- und Verbraucherausschuss des Europäischen Parlaments (EP). Im weiteren EU-Rechtsverfahren will der WEEE-Berichterstatter des EP in den kommenden Wochen seinen Bericht vorlegen. Anschließend berät der EP-Umweltausschuss; das Parlament selbst wird erst im Frühjahr 2010 über die Änderungsanträge entscheiden.
Ozonschichtverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (sog. Ozonschicht-Verordnung), wurde am 31. Oktober 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. L 286 S. 1 bis 30).
Sie gilt ab dem 1. Januar 2010. Gemäß Art. 30 wird die Vorgänger-Verordnung (EG) 2037/2000 mit Wirkung vom 1. Januar 2010 aufgehoben. Umgesetzt wurde damit auf europäischer Ebene das Montrealer Protokoll, ein völkerrechtlicher Vertrag, der zum Ausstieg aus Ozon abbauenden Stoffen verpflichtet. Das Europäische Parlament hatte noch weiter gehende Vorschriften für die Vermeidung von Ozon abbauenden Stoffen durchgesetzt, als dies aufgrund des Montrealer Protokolls nötig gewesen wäre. Als Folge der neuen EU-Verordnung wird auch die deutsche Chemikalien-Ozonschichtverordnung geändert werden müssen.
EU will Schiffsemissionen um 20 Prozent senken
Der EU-Umweltministerrat und der Umweltausschuss des EU-Parlaments haben am 20. und 21. Oktober beschlossen, dass die EU beim Kopenhagener UN-Klimagipfel für die Vereinbarung verbindlicher Reduktionsziele für CO2-Emissionen der Schifffahrt eintreten soll.
Bisher ist die Schifffahrt nicht Teil des Kyoto-Protokolls. In Kopenhagen wird über ein Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll beraten, welches 2012 ausläuft. Bis dahin will die EU, dass die IMO (International maritime Organisation) entsprechende Abkommen für die Schifffahrt erarbeitet und in Kraft gesetzt hat.
Ansonsten wird die EU eigene Maßnahmen ergreifen. Die Generaldirektion Umwelt arbeitet seit Längerem an EU-Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen der Schifffahrt im Falle, dass es keine internationale Lösung gibt. Dabei sind vor allem zwei Optionen im Gespräch: ein Emissionshandelssystem (ETS) oder ein Klimakompensationsfonds, der durch einen Aufschlag auf den Bunkerpreis finanziert würde.
Schlussfolgerungen zur Schiffsabwrackung
Die EU-Umweltminister haben am 21. Oktober auch Ratsschlussfolgerungen zur EU-Strategie für Schiffsabwrackung zur EU-Strategie für Schiffsabwrackung angenommen. Darin betonen sie, dass umweltfreundliches Recycling von Schiffen eine Priorität der EU sei und dass diese eine zentrale Rolle bei diesem Thema spiele mit rund 40 Prozent der weltweiten Tonnage im Besitz von in der EU ansässigen Unternehmen.
Ende 2008 hat die EU-Kommission eine Strategie zur Verbesserung der Schiffsabwrackung vorgelegt. Wenige Monate später hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) dann ein Abkommen über sicheres Schiffsrecycling verabschiedet.
Der Rat fordert die EU-Kommission auf, geeignete Maßnahmen auf EU-Ebene zur schnellen Umsetzung dieses Abkommens zu untersuchen. Dabei ist auch wieder von Legislativ-Vorschlägen die Rede. Bisher konnte man sich Kommissions-intern allerdings nur auf die Schaffung von Anreizen für freiwillige Maßnahmen der maritimen Wirtschaft und die Förderung von „best practices“ einigen.
Unterstützung der EU-Ostseestrategie
Beim EU-Gipfel am 29. und 30. Oktober haben die Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für die Ostseestrategie der EU-Kommission ausgesprochen. Die Strategie soll nur die erste in einer Reihe von Regional-Strategien sein, so zum Beispiel für die Donau (für 2011 unter ungarischer EU-Ratspräsidentschaft vorgesehen) oder für das Schwarze Meer.
In ihren Schlussfolgerungen sprechen sich die Mitgliedstaaten für eine schnelle Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Region aus und betonen die Wichtigkeit des maritimen Umweltschutzes. Bei der Implementierung der Strategie bzw. der Erreichung eines guten Umweltzustandes der Ostsee spielten die Verbindungen zur Meeresstrategie-Richtlinie eine große Rolle.
Die EU-Kommission soll nach dem Willen der EU-Mitgliedstaaten bis spätestens Juni 2011 einen Bericht erstellen, der die Fortschritte bei der Umsetzung der Ostseestrategie dokumentiert.
„Grüne Güterverkehrskorridore“
In ihrem Aktionsplan Güterverkehrslogistik (2007) hatte die EU-Kommission als eine Maßnahme die Festlegung grüner Korridore für das Jahr 2008 angekündigt. Dies ist bisher allerdings nicht erfolgt. Nun will die EU-Kommission endlich ihr Konzept der „green corridors“ präzisieren.
Den Auftakt dazu soll eine große Stakeholder-Konferenz am 9. Dezember in Brüssel geben. Diese verfolgt drei Ziele:
- die politische Unterstützung für die „green corridors“-Initiative noch einmal zu bestätigen;
- den Beginn einer Studie anzukündigen, die anhand von bestehenden grünen Korridoren definiert, was genau ein solcher Korridor ist;
- zu klären, welche Rolle grüne Korridore bei Marco Polo II und der Revision der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) einnehmen.
Mit den grünen Korridoren soll kein neues Verkehrsnetz geschaffen werden. Vielmehr sollen diese umweltfreundlichen, ko-modalen Korridore ins bestehende Netz integriert werden. Der maritime Verkehr soll dabei als Verkehrsträger mit einer guten Öko-Bilanz eine zentrale Rolle spielen.
Besonders die Häfen als logistische Knotenpunkte sowie Meeresautobahnen und die Binnenschifffahrt sollen nach dem Willen der EU-Kommission zentrale Komponenten dieser grünen Güterverkehrskorridore werden.
Europäisches Schadstofffreisetzungsregister jetzt online
Die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur haben ein umfassendes neues Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister gestartet: das Europäische PRTR. Es informiert über Schadstoffemissionen aus Industrieanlagen in der Luft, in Gewässern und im Boden in ganz Europa für 91 Stoffe und mehr als 24.000 Anlagen in 65 Wirtschaftszweigen.
Die Informationen im Register decken 30 Prozent aller NOx-Emissionen (Stickoxide) und 76 Prozent aller SOx-Emissionen (Schwefeloxide) ab. Außerdem zeigt das Register, welche Mengen an Abfällen und Abwässern verbracht wurden, einschließlich grenzüberschreitender Verbringungen gefährlicher Abfälle, und es informiert über in Gewässer freigesetzte Schadstoffe aus „diffusen“ Quellen, wie Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft. Die Website ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar.
Das deutsche Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, das vom Umweltbundesamt gepflegt wird, ist auf der Website www.prtr.bund.de zu finden.
ZurückBund
Bundesumweltminister Norbert Röttgen will Umweltgesetzbuch (UGB)
Bundesumweltminister Norbert Röttgen will es noch einmal mit dem in der großen Koalition gescheiterten Umweltgesetzbuch probieren.
In der Rheinischen Post vom 28. November wird er mit den Worten zitiert: „Ich glaube, wir müssen anspruchsvoller sein. Klima- und Ressourcenschutz kann ein eigenes Rechtsgebiet werden. Das würde nicht zuletzt der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit dienen.“ Sein Vorgänger Sigmar Gabriel war mit einem einheitlichen Gesetzeswerk am Widerstand der CSU gescheitert. Bei dem Streit ging es im Kern um die Frage, ob man bei der „integrierten Vorhabengenehmigung“ eine nur formale Bündelung der Verfahren anstrebt oder die Entscheidung an einem einheitlichen Maßstab orientiert trifft.
Neuer Ausschuss des Bundestages für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Der Deutsche Bundestag hat am 25. November 2009 die Ausschüsse für die 17. Legislaturperiode konstituiert. Wie üblich wurde auch ein Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingerichtet. Den Vorsitz hat Eva Bulling-Schröter, Die LINKE, übernommen.
Der Ausschuss hat 34 Mitglieder und ebenso viele stellvertretende Mitglieder. Als größte Fraktion stellt die CDU/CSU 13 Mitglieder, die SPD 8, die FDP 5 und die LINKE sowie die Grünen jeweils 4. Die Verteilung der Vorsitzposten folgt einer interfraktionellen Vereinbarung, nach der den LINKEN das Vorschlagsrecht zustand.
Bei der CDU/CSU wurde die Position des für Umweltpolitik zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden neu besetzt, nachdem Frau Reiche als Parlamentarische Staatssekretärin ins Bundesumweltministerium berufen wurde. Zuständig ist nun Herr Dr. Christian Ruck. Marie-Luise Dött wurde im Amt der umweltpolitischen Sprecherin bestätigt. Bei der FDP bekleidet dieses Amt wiederum Michael Kauch. In der SPD-Fraktion wurden mit Ulrich Kelber (stellvertretender Fraktionsvorsitzender) und Marco Bülow (umweltpolitischer Sprecher) die bisherigen Ansprechpartner bestätigt. Aus den anderen Parteien waren bei Redaktionsschluss entsprechende Benennungen noch nicht bekannt.
Stromkunden zahlen ab 2010 mehr für die Förderung erneuerbarer Energien
Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten kürzlich die Kosten, die 2010 von den Stromkunden über die EEG-Umlage zu tragen sind. Demnach erhöht sich der Wert gegenüber 2009 um etwa 75 % auf 2 Cent pro Kilowattstunde. Dies liegt an deutlich höheren EEG-Strommengen, aber auch an einem gesunkenen Stromverbrauch, da die EEG-Kosten nun auf einen kleineren Stromverbrauch aufgeteilt werden müssen.
Bereits jetzt ist abzusehen, dass die durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geförderten Strommengen im Jahr 2010 um rund 20 % gegenüber dem Vorjahr steigen werden. Damit erhöhen sich die Vergütungszahlungen von rund 10 Milliarden im Jahr 2009 auf ca. 12,7 Milliarden Euro in 2010.
Neben den steigenden Mengen EEG-Strom wirkt sich auch die konjunkturelle Lage auf die Höhe der EEG-Umlage aus: Der Stromverbrauch sinkt und damit müssen die EEG-Kosten auf einen kleineren Stromabsatz aufgeteilt werden. Zudem wirkt sich der durch die Wirtschaftskrise gesunkene Strom-Börsenpreis steigernd auf die EEG-Umlage aus: damit sinken, trotz gesetzlich fixierter Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber, die Vermarktungserlöse der Übertragungsnetzbetreiber beim Verkauf der EEG-Strommengen an der Strombörse EEX. Die Lücke zwischen Ausgaben (Vergütungszahlungen) und Einnahmen (Vermarktungserlöse) vergrößert sich und ist von den Stromkunden zu tragen.
Die 2009 beschlossene Umstellung des Wälzungsmechanismus hat zwar einen kostendämpfenden Effekt, kann aber die beschriebenen preistreibenden Wirkungen nicht ausgleichen. Die Änderung des Wälzungsmechanismus schafft die physikalische Wälzung des EEG-Stroms ab und entlastet die Elektrizitätsversorgungsunternehmen vom Prognoserisiko, da sie keinen, hinsichtlich der Menge, monatlich schwankenden EEG-Strom mehr von den Übertragungsnetzbetreibern abnehmen müssen.
Für Strom, der unter die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG fällt, kann das BAFA die EEG-Umlage auf 0,05 ct/kWh begrenzen. Diese Regelung gilt unverändert.
Umfangreiche Erläuterungen zur EEG-Umlage 2010 und dem neuen Ermittlungsverfahren finden sich unter eeg-kwk.net.
Bundesarbeitsministerium novelliert Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird aufgrund des Inkrafttretens der EG-CLP-Verordnung (VO (EG) 1272/2008) und des Wirksamwerdens der EG-REACH-Verordnung (VO (EG) 1907/2006) angepasst.
Durch die EG-CLP-Verordnung wird die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen in der EU in Einklang mit dem auf UN-Ebene erarbeiteten Global Harmonisierten System (GHS) neu geregelt. Die EG-CLP-Verordnung ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und macht eine Anpassung des bisher auf der Kennzeichnung aufbauenden abgestuften Schutzmaßnahmenkonzepts der GefStoffV erforderlich. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf wird die Abstufung zwar beibehalten, jedoch stärker an die Gefährdungsbeurteilung angebunden.
Ebenso sind Änderungen der GefStoffV aufgrund der EG-REACH-Verordnung erforderlich, weil seit dem 1. Juni 2009 Beschränkungen von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen über die EG-REACH-Verordnung EU-weit verbindlich geregelt werden. Damit wird der größte Teil des umfangreichen Anhangs IV der geltenden GefStoffV überflüssig.
Darüber hinaus sahen der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), die Vollzugsbehörden der Länder und die Berufsgenossenschaften im Hinblick auf die Praxistauglichkeit der GefStoffV weiteren Anpassungsbedarf. Im AGS ist die IHK-Organisation durch einen Mitarbeiter der IHK Südlicher Oberrhein vertreten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat daher den Referentenentwurf der „Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen“ vorgelegt. Wichtigste Neuerung ist die Einführung einer Fachkunde für Tätigkeiten z. B. mit giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden sowie mit atemwegssensibilisierenden Stoffen und Zubereitungen.
Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, weshalb sich weitere Änderungen ergeben können. Das legislative Verfahren wird vom BMAS aber mit Hochdruck vorangetrieben. Die Verbändeanhörung ist für den 14. Dezember 2009, eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bereits für Sommer 2010 vorgesehen. Die IHK-Organisation wird dazu Stellung nehmen.
Unternehmen verpflichten sich zur Nachhaltigkeit
Für manche Unternehmen ist Nachhaltigkeit mittlerweile ein Wettbewerbsvorteil und Wirtschaftsfaktor. Immer mehr Kunden achten auch darauf, wofür ein Unternehmen steht. Getreu dem Motto „Wir fangen schon mal an“ trafen sich kürzlich 400 Changemaker zur Utopia-Konferenz in Berlin, um ganz praktische Maßnahmen für Klima-schutz auszutauschen.
Mit der Unterzeichnung eines „Changemaker-Manifestes“ in der Heinrich-Böll-Stiftung verpflichteten sich im November neun deutsche Unternehmen zu ökologischen und sozialen Zielen: Bionade, Entega, Frosta, GLS Bank, Memo AG, Otto Versand, Spacenet AG, Tegut und Utopia. Initiatorin des Manifests ist Claudia Langer, Gründerin der Utopia AG. Über deren Internet-Plattform treffen sich Menschen, die ihre Kaufentscheidungen (auch) danach treffen wollen, ob sie zu einer besseren Welt beitragen. Utopia wolle zum Motor eines grünen Wirtschaftswunders werden, so Langer. „Derzeit sind mehr als 51.000 Mitglieder registriert, das ist eine gewaltige Verbraucher-Lobby. Unser Portal hat zwischen 130.000 und 150.000 Besucher pro Monat.“
Neuer „Blauer Engel“ für umweltfreundliches Schiffsdesign
Reedereien oder Schiffsbetreiber können ihre Schiffe zukünftig mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ schmücken – sofern sie umweltfreundlich konstruiert und gebaut sind.
Der neue Blaue Engel für umweltfreundliches Schiffsdesign (RAL-UZ 141) ergänzt den schon seit 2002 existierenden Blauen Engel für den umweltfreundlichen Schiffsbetrieb (RAL-UZ 110). Das neue Umweltzeichen setzt bereits bei der Konstruktion des Schiffes an: Im Rahmen von Planung und Bau sollen möglichst viele Umweltinnovationen umgesetzt werden. Die Anforderungen reichen vom Einbau einer Notschleppeinrichtung über Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffe bis zu besonderen Schutzmaßnahmen für die Treibstofftanks (Doppelhülle). Darüber hinaus werden hohe Auflagen für die Abfall- und Abwasserbehandlung an Bord sowie für die in den Klimaanlagen verwendeten Kühl- und Kältemittel gestellt.
Mehr Informationen zur Vergabe des neuen Blauen Engels sind unter www.blauer-engel.de erhältlich.
Unternehmen nutzen Förderung für Green IT zu selten
Es gibt viele Fördermittel für Green-IT-Projekte, doch nur wenige Unternehmen beantragen diese Gelder. Viele Organisationen wissen nicht, wie viel Energie ihre IT-Infrastruktur verbraucht und vernachlässigen deshalb diesen Kostenfaktor. Zu dieser Einschätzung kommt das „Green IT Beratungsbüro“. Die gemeinsame Einrichtung des Bundesumweltministeriums (BMU), des Umweltbundesamtes (UBA), der KfW Bankengruppe und des BITKOM berät Unternehmen, Organisationen und Behörden, wo und wie sie für Green-IT-Projekte öffentliche Fördermittel erhalten können.
Das Beratungsbüro berät aktuell zu zwei staatlichen Förderprogrammen: Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms des BMU werden Maßnahmen unterstützt, die Umweltbelastungen auf besonders innovative Weise vermindern. Zur Unterstützung solcher Spitzen-Projekte erhalten die Organisationen in der Regel ein zinsvergünstigtes Darlehen. In begründeten Ausnahmefällen wird alternativ ein Investitionskostenzuschuss von bis zu 30 Prozent gewährt. Die zweite Maßnahme ist als Breitenförderung im Rahmen des ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramms angelegt. In diesem unbürokratischen Verfahren erhalten Unternehmen für einzelne Green-IT-Maßnahmen ein Darlehen zu besonders niedrigen Zinsen. Kleineren und mittleren Unternehmen wird in diesem Förderprogramm zusätzlich geholfen. Der „Sonderfonds Energieeffizienz“ übernimmt 80 Prozent der Kosten für einen Energieberater, der die Green-IT-Potenziale im Unternehmen ermittelt.
Insbesondere in Rechenzentren herrscht großer Optimierungsbedarf. Das „Green IT Beratungsbüro“ berät daher alle grundsätzlich förderfähigen Anwender, wie sich der Energieverbrauch ihrer IT-Infrastrukturen senken lässt. „Um die Transparenz auf dem Markt weiter zu erhöhen, werden wir Ende dieses Jahres das Green-IT-Anbieterverzeichnis auf der Internetseite des Beratungsbüros starten. Damit wollen wir Interessierten einen besseren Überblick über den Markt für besonders energieeffiziente ITK-Produkte und -Dienstleistungen geben“, sagt Bernd Klusmann, Projektmanager Technologien im „Green IT Beratungsbüro“. Die Stromkosten für die rund 2,2 Millionen installierten Server in Deutschland betrugen im vergangenen Jahr rund 1,1 Milliarden Euro. Das ergab eine Studie des Borderstep-Instituts im Auftrag des BITKOM. Server und zentrale IT-Systeme von kleineren Verwaltungen und Mittelständlern mit je bis zu 250 Mitarbeitern verbrauchten rund 3,6 Terawattstunden. Damit waren Energiekosten von 400 Millionen Euro verbunden.
Weitere Informationen gibt es unter www.green-it-projektberatung.de. (Quelle: BITKOM)
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Entwurf eines Bayerischen Wassergesetzes
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Verband der Chemischen Industrie und die Bayerischen Papierverbände in einem zentralen Punkt die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes abgelehnt.
Im Mittelpunkt der Kritik steht dessen Art. 59, der die Betreiber von Abwasseranlagen verpflichten soll, Bescheinigungen privater Sachverständiger über den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der Abwasseranlagen vorzulegen.
In der Stellungnahme wird deutlich darauf hingewiesen, dass es zwar formal bei der Zuständigkeit des Staates bleibe, dieser sich damit aber faktisch weitgehend aus der technischen Gewässeraufsicht zurück ziehe und diese auf private Sachverständige übertrage. Mit diesem Verfahren werde ein Weg fortgesetzt, der rechtlich bedenklich sei und in tatsächlicher Hinsicht für Staat und Wirtschaft ganz überwiegend Nachteile mit sich bringen würde.
Rechtlich sei das geplante Verfahren zweifelhaft, weil eine auf Dauer angelegte und systematisch betriebene Verlagerung von Verwaltungsaufgaben auf private Dritte den grundgesetzlich festgelegten Regelungs- und Kompetenzrahmen überschreite.
In tatsächlicher Hinsicht würde das neue Verfahren schwerwiegende Nachteile sowohl für die betroffene Wirtschaft als auch für die Gewässeraufsichtsbehörden mit sich bringen, wie
- Vermeidbare Mehrkosten gegenüber dem herkömmlichen Verfahren
- Verlust von Sachkompetenz und damit Verlust von qualifizierten Ansprechpartnern bei den Behörden
- Faktisch eingeschränkter Ermessens- und Beurteilungsspielraum der Behörden
- Zusätzliche Bürokratie durch Einschaltung einer weiteren Ebene zwischen Unternehmen und Behörden
- Aushöhlung der unternehmerischen Eigenverantwortung und Eigenüberwachung.
Mit der vorgesehenen Regelung würde damit im Wasserbereich eine ähnliche Problemlage geschaffen, wie sie im Immissionsschutzbereich bei der Anlagenüberwachung gerade besteht und derzeit mit langwierigen Verhandlungen nach einer Lösung gesucht werde.
Mitarbeitermotivation für umweltbewusstes Verhalten
Im letzten Newsletter funktionierte leider der Link zu diesem Beitrag nicht. Daher haben wir das Thema nochmals in dieser Ausgabe unseres IHK-Spezials mit aufgenommen. Bitte entschuldigen Sie das Versehen.
Die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist sowohl für die wirtschaftliche Bilanz als auch für den betrieblichen Umweltschutz wesentlich - in zweierlei Hinsicht:
Sind die Mitarbeiter überzeugt und engagiert, laufen auch Umweltmaßnahmen erfolgreicher. Fühlen sich Mitarbeiter jedoch „gegängelt“ und schlecht informiert, kann
eine Verweigerungshaltung entstehen, die viele Bemühungen um den betrieblichen Umweltschutz zunichte macht.
Für die Geschäftsführung ist es im Alltagsgeschäft zudem aufwändig, kontinuierlich und ansprechend über Umweltthemen zu informieren. Werkzeuge zur Mitarbeitermotivation und maßgeschneiderte Informationen sind deshalb gefragt.
Dafür wollen das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) und die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Bayern
konkrete Hilfestellung geben: Der neue Motivationsratgeber informiert über zehn Themen, die für den betrieblichen Umweltschutz eine zentrale Rolle spielen und stellt praxistaugliche Werkzeuge zur Verfügung, die die Unternehmen unmittelbar für ihre Zwecke übernehmen können - wie z. B. pfiffige Poster für die Kaffeeküche oder das Schwarze Brett, die gleichzeitig zum Nachdenken anregen.
Hier können Sie sich die Broschüre und die Poster herunterladen.
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
IHK-Seminar zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen findet am 9. Dezember 2009 in München statt.
Viele Betriebe sind verpflichtet ein Gefahrstoffkataster zu führen. Haben Sie wirklich den vollen Überblick über die in Ihrem Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe? Werden die Mitarbeiter richtig für den sicheren Umgang mit den Gefahrstoffen unterwiesen? Finden die entsprechenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen statt? Und wie sieht es mit dem Stand der Gefährdungsbeurteilung aus? Alle aktuell und vollständig?
In diesem Seminar lernen Sie, in welchem rechtlichen Umfeld Sie sich mit Gefahrstoffen bewegen. Sie erfahren darüber hinaus vieles über den sicheren Umgang im gesamten Betriebsablauf anhand von Praxisbeispielen.
Programm und Anmeldung finden Sie hier.
REACH – Informationsrechte & -pflichten
IHK-Seminar zum Thema REACH findet am 20.Januar 2010 in München statt.
Die Vorregistrierung ist geschafft. Nun gehen die Vorarbeiten für die Registrierungen auf vollen Touren weiter. Doch ist das alles? Sind Ihnen die Informationspflichten für die Akteure der Lieferkette (auch der nachgeschalteten Anwender), die aus den Artikeln 31 bis 36 von REACH resultieren, geläufig? Wie können Sie der Forderung des Artikels 33 zur Informationspflicht über Stoffe in Erzeugnissen nachkommen? Wie wird Ihre Verwendung zur „identifizierten Verwendung“? Welche Rechte und Pflichten hat der nachgeschaltete Anwender? Unsicherheiten? Dann kommen Sie zu diesem Seminar und erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und Pflichten aus REACH, damit Ihr Unternehmen auch morgen gesund im Markt steht.
Programm und Anmeldung finden Sie hier.
Brüssel meets Koblenz
„Lenkt Brüssel die deutsche Wirtschaft?“, fragten die IHK Koblenz gemeinsam mit dem DIHK und über 60 Unternehmern aus Rheinland-Pfalz am 29. Oktober eine Vertreterin der EU-Kommission und drei Europaabgeordnete.
Bei der Veranstaltung in der Kammer erläuterte Dr. Kerstin Lichtenvort aus der Generaldirektion Unternehmen das Konzept der nachhaltigen Industriepolitik der Europäischen Union. Tenor: Auf die Unternehmen kommen neue Anforderungen, wie verbindliche Ökodesign-Vorschriften, zu.
Die Parlamentarier Dr. Werner Langen (CDU), Jürgen Creutzmann (FDP) und Franziska Brantner (Grüne) betonten ihrerseits, dass die Brüsseler Politik auf die Mitwirkung der deutschen Wirtschaft im Gesetzgebungsprozess angewiesen sei. Einig waren sich die EU-Vertreter, das Publikum und Moderator Thomas Ilka vom DIHK Brüssel nach zwei Stunden angeregter Diskussion in einem: Komplexe und bürokratische Regularien wie die Chemikalien-Verordnung REACH müssen zukünftig schlanker, praktikabler und vor allem mittelstandfreundlicher gestaltet werden.
Energiesteuer-Erstattungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
Die IHK Saarland weist darauf hin, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes die Möglichkeit haben, sich einen Teil der von ihnen gezahlten Energiesteuern rückerstatten zu lassen. Die Anträge auf Erstattung von Steuern, die im Jahr 2008 gezahlt wurden, müssen dazu jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2009 beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.
Die gesetzlichen Regelungen sehen Erstattungen
· der Stromsteuer (nach § 9 StromStG und § 17 StromStV),
· der Energiesteuer (nach § 54 EnergieStG),
· des Spitzenausgleichs (nach § 10 StromStG und nach § 55 EnergieStG),
· für BHKW-Betreiber (nach § 53 EnergieStG) oder
· für bestimmte industrielle Prozesse und Verfahren (nach § 9a StromStG und § 51 EnergieStG)
vor, die zu beachtlichen Entlastungen der Unternehmen führen können. Nutzen Sie vor Ablauf des Jahres 2009 noch die Erstattungsmöglichkeiten für 2008 und holen Sie sich das Maximum an Energiesteuern zurück. Die IHK Saarland hält auf ihrer Homepage eine Excel-Tabelle mit einem aktuellen „Energiesteuerberechnungsmodul“ sowie ein Merkblatt mit Hinweisen für das produzierende Gewerbe zum Download bereit: www.saarland.ihk.de (Kennzahl 258).
Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Zollverwaltung (www.zoll.de) unter Zoll und Steuern -> Verbrauchssteuern -> Energiesteuer bzw. Stromsteuer. Im Formularcenter der Zollverwaltung stehen die benötigten Antragsformulare zum Download bereit.
Übrigens: Unternehmen des produzierenden Gewerbes können bereits bei der Strombelieferung Vergünstigungen erhalten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Erlaubnisscheins zum ermäßigten Strombezug gemäß § 9 StromStG, der ebenfalls beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden kann. Der Erlaubnisschein ist dem jeweiligen Stromlieferanten vorzulegen, auch bei einem eventuellen Versorgerwechsel. (Quelle: IHK Saarland)
Seminar zu Vollständigkeitserklärung (VE) am 17. Dezember in Düsseldorf
Know-how rund um die Vollständigkeitserklärung nach der Verpackungsverordnung und deren Prüfung bietet ein Seminar, das die IDW-Akademie und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) am 17. Dezember in Düsseldorf ausrichten.
Angesprochen sind alle Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sachverständige der Industrie- und Handelskammern (IHKs), vereidigte Buchprüfer und registrierte Umweltgutachter, die nach § 10 der Verpackungsverordnung eine VE prüfen und testieren müssen.
Von 14:00 bis 17:30 Uhr informieren kompetente Referenten im Düsseldorfer Industrie-Club über wesentliche Neuregelungen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung, die Umsetzung der VE und ihren technischen Hinterlegungsprozess einschließlich der vom Gesetzgeber geforderten qualifizierten elektronischen Signatur. Darüber hinaus stehen auch die Darstellung von Umsetzungsstruktur und -inhalten sowie die Prüfung der VE durch einen Wirtschaftsprüfer auf dem Programm. Bei einer abschließenden Diskussion besteht Gelegenheit, offene Fragen zu klären.
Die Teilnahme am Seminar „Die Vollständigkeitserklärung nach der Verpackungsverordnung und deren Prüfung“ kostet 200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Interessenten werden gebeten, sich bis zum 10. Dezember anzumelden.
Ein Veranstaltungs-Flyer steht hier zum Download bereit: Einladung (PDF, 113 KB). Mehr zur neuen Vollständigkeitserklärung finden Sie auf der DIHK-Website in der Rubrik Umweltberatung. (AR)
Wasserforum für die EMA-Region am 11. und 12. März 2010 in der HK Hamburg
Die Euro-Mediterranean Association for Cooperation and Development e. V. (EMA) will der wirtschaftlichen und soziokulturellen Kooperation zwischen Deutschland und den Ländern der Mittelmeer- und Nahostregion neue Impulse geben.
Mit dem „Wasserforum für die EMA-Region“ richtet die Organisation den Blick darauf, dass die Verfügbarkeit der Ressource Wasser eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit darstellt. Gerade die Länder der EMA-Region stehen vor großen Problemen angesichts der Verknappung qualitativ hochwertigen Trinkwassers. Dabei wird das Recht auf sauberes Trinkwasser nicht zuletzt von den Vereinten Nationen gefordert und ist zentraler Bestandteil der von der UN verabschiedeten Millenium Development Goals.
Zu dem Wasserforum, das am 11. März 2010 von 9:00 bis 17:00 Uhr in der Handelskammer Hamburg stattfindet, werden Gäste aus dem In- und Ausland erwartet. Deutsches Know-how wird mit den Bedürfnissen der Gastländer Jordanien, Marokko und Syrien zusammentreffen. Mit der Verabschiedung der „Hamburger Deklaration für Wasser“ und einem anschließenden Empfang im Hamburger Rathaus klingt der erste Tag aus. Am 12. März werden Firmenbesichtigungen auf dem Programm stehen.
Das Programm sowie weitere Informationen finden Sie auf der EMA-Homepage.
ZurückPublikationen
DIHK-Ratgeber und Flyer informieren über das neue Batteriegesetz
Batterieentsorgung in Deutschland – gibt es da überhaupt etwas Neues? Verpflichtet doch die Batterieverordnung bereits seit 1998 den Handel dazu, Batterien kostenlos zurückzunehmen. Batteriehersteller und -importeure müssen die Rücknahme der Batterien organisieren und finanzieren. Durch das neue Batteriegesetz, das am 1. Dezember in Kraft trat, ändert sich daran im Grundsatz nichts – auf den ersten Blick!
Sieht man näher hin, fällt nicht nur auf, dass die neue Regelung einen anderen rechtlichen Charakter besitzt – Gesetz statt Verordnung –, sondern auch inhaltlich etwas Neues bringt: Hersteller und Importeure von Batterien müssen ab dem 1. März 2010 in ein öffentliches Melderegister beim Umweltbundesamt eingetragen sein. Wer dort nicht registriert ist, darf in Deutschland keine Batterien neu in Verkehr bringen! Aber nicht nur die eigentlichen Batteriehersteller und -importeure sind davon betroffen, sondern auch diejenigen Unternehmen, die elektrische oder elektronische Geräte herstellen, in die Batterien eingebaut oder eingelegt sind oder denen Batterien beigelegt werden. Auch sie müssen sich beim Umweltbundesamt anmelden, wenn sie selbst Batterien nach Deutschland einführen. Das neue Geschäftsfeld Elektromobilität wird den Kreis der betroffenen Unternehmen weiter vergrößern.
Mit dem Batteriegesetz wird die EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG in nationales Recht umgesetzt. Neben der neuen Meldepflicht bringt dies weitere Änderungen gegenüber dem bisher geltenden Recht mit sich, wie erweiterte Kennzeichnungs- und Hinweispflichten und das Verbot von Cd-haltigen Batterien. Der vorliegende Ratgeber informiert umfassend über die ab dem 1. Dezember 2009 geltenden Regeln, die Ausnahmen und die Übergangsfristen.
Als Ergänzung zum Ratgeber gibt der DIHK zusätzlich einen Flyer mit den wichtigsten Daten und Fakten zum neuen Batteriegesetz heraus. Hier werden kurz und übersichtlich die wichtigsten Informationen zum Thema bereitgestellt. Die DIHK-Publikation „Das neue Batteriegesetz“ (32 Seiten) ist zum Preis von 5,00 Euro zu beziehen beim DIHK Publikationen Service, Werner-von-Siemens-Str.13, 53340 Meckenheim. Der Flyer „Das neue Batteriegesetz“ kann ebenfalls bestellt oder über die örtlichen Industrie- und Handelskammern bezogen werden. Internet-Bestellshop: www.dihk-verlag.de.
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) legt aktuelle Verpackungsstudie vor
Die gegenwärtige Abfalltrennung leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Rohstoffversorgung. Dabei gibt es Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung in der Wertstoffsammlung, z. B. mit der Wertstofftonne – so das Ergebnis einer aktuellen Studie zur Verpackungsverordnung.
Die vom BMWi in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Ökonomische und ökologische Bewertung der getrennten Sammlung von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen“ ist auf der BMWi-Homepage erhältlich. Durchgeführt wurde sie vom IGES Institut, Berlin, dem für Abfallwirtschaft zuständigen Institut der Universität Stuttgart und dem Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik der Technischen Universität Berlin.
Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass mit neuen Erfassungssystemen, insbesondere der Wertstofftonne, positive Effekte erzielt werden können. Favorisiert werden systemkonforme Anpassungen des Status quo zur Steigerung des Wettbewerbs und zur Erleichterung der Einführung neuer Erfassungssysteme. Weitergehende Reformen, insbesondere mit Lizenzmodellen, seien aufgrund des hohen Implementierungsaufwands derzeit unrealistisch.
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Kroatien
Gesetzliche Regelungen im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz so-wie Wissenswertes zu Finanzierung, Förderprogrammen, Vergabeverfahren und Ausschreibungen beleuchtet jetzt eine neue Veröffentlichung.
Unter dem Titel „Gesetzlicher Rahmen – Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in der Republik Kroatien“ informiert die Deutsche Auslandshandelskammer (AHK) Kroatien unter anderem über Einspeisetarife und den Abschluss von Einspeiseverträgen, die Richtlinie zur Nutzung erneuerbarer Energien oder über notwendige Genehmigungsverfahren. Weitere Themen sind Verordnungen und Vorschriften zu Raumgestaltung und Bau, die effiziente Nutzung von Energie im unmittelbaren Verbrauch und die Energiezertifizierung von Gebäuden. Darüber hinaus geht es um Förderprogramme und -instrumente sowie um öffentliche Vergabeverfahren und Ausschreibungen. Ebenfalls enthalten ist ein Kontaktverzeichnis.
Die 57-seitige Publikation kostet 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer; Mitglieder der AHK Kroatien zahlen die Hälfte. Weitere Details und ein Bestellformular finden Sie auf der Website der AHK Kroatien. (Quelle: AHK Kroatien)
World Energy Outlook 2009
Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise ist auch auf den Energiemärkten zu spüren. Verbraucher freuen sich über gefallene Energiekosten und Autofahrer profitieren von den gesunkenen Rohölpreisen. Aber auch auf das Klima hat sich der Rückgang der Wirtschaftsleistung mit einem sinkenden CO2-Ausstoß positiv ausgewirkt.
Wie kann man diesen Effekt nun im Kampf gegen die globale Erderwärmung nutzen? Welche Maßnahmen sind bei der Klimakonferenz von Kopenhagen zu beschließen und welche Kosten entstehen dadurch? Diesen und anderen Fragen widmet sich der World Energy Outlook 2009. Er bietet auch in diesem Jahr aktuelle Projektionen über die Entwicklung der weltweiten Energiemärkte. Schwerpunkte dieser Ausgabe sind die Finanzierung der Klimapolitik nach 2012, Prognosen über die Entwicklung der weltweiten Gasmärkte und die Energietrends für Südostasien.
Weitere Informationen und Bezugsquellen finden Sie unter: www.oecd.org/de/worldenergyoutlook. Abonnenten der Online-Bibliothek „SourceOECD“ können die Studien über folgenden Link abrufen: http://login.oecd.ihk.de