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BIHK-Konjunkturumfrage: Bayerns Wirtschaft läuft nach wie vor rund
Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags sowie der IHK für München und Oberbayern, präsentiert die Ergebnisse der aktuellen Konjunkturumfrage des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages am Mittwoch, 8. Februar 2012, 10:30 Uhr, in der IHK-Akademie, Orle-ansstraße 10-12, 81669 München, Raum B109. Befragt wurden rund 3.800 Unternehmen. Das Fazit vorab: Die bayerische Wirtschaft zeigt sich zu Jahresbeginn 2012 robust. Beim Blick auf die aktuelle Lage herrscht beste Stimmung. Die Kapazitäten sind noch immer voll ausgelastet, obwohl der Boom beim Export und der Inlandsnachfrage in den vergangenen Monaten leicht nachgelassen hat. Die Unternehmen gehen aber nicht davon aus, dass 2012 ähnlich erfolgreich verläuft wie 2011. Zum einen bereitet ihnen die Schuldenkrise Sorgen. Zum anderen sind die Prognosen für die wichtigsten Abatzmärkte schwach. Die Investitionstätigkeit wird daher nicht mehr so stark zunehmen. Für den bayerischen Arbeitsmarkt sind die Aussichten jedoch nach wie vor günstig.
Finanzminister Markus Söder: Finanzmärkte stärker regulieren
Bayerns Finanzminister Markus Söder spricht sich in einem Interview mit dem IHK-Magazin Wirtschaft für eine weltweite Regulierung der Finanzmärkte aus. Söder wörtlich: „Wir brauchen eine europäische Bankenaufsicht, aber keine, die einseitig nach angelsächsischen Grundsätzen arbeitet. Wir brauchen eine Art Finanz-Interpol. Eine internationale Behörde, die die Macht und die Möglichkeiten hat, Hinweisen auf gezielte Geschäftsverlagerungen in unregulierte Bereiche auch nachzugehen“. Das sei der Kern des Problems. Kontrolle setze Wissen voraus. An Börsen seien alle Geschäfte offen und transparent. „Das muss erst recht für risikoreichere Geschäfte wie Derivate gelten“, fordert Söder. Die EU versuche mit neuen Vorgaben Licht ins Dunkel zu bringen, etwa durch Offenlegung von solchen Geschäften und damit ihrer Registrierung. Es bedürfe aber noch weiterer Schritte und strengerer Regelungen. „Die Versuchung ist sonst zu groß, die immer härteren Auflagen im Bereich Banken und Versicherungen durch Ausweichen in andere Organisationsformen zu umgehen“, erklärt Söder. Das vollständige Interview erscheint in der kommenden März-Ausgabe des IHK-Magazins wirtschaft.
Starthilfe und Unternehmensförderung
BAYERNS BEST 50 – IHK nimmt Bewerbungen bis zum 15. Februar 2012 entgegen
Die IHK für München und Oberbayern unterstützt als vorschlagsberechtigte Stelle den Wettbewerb „BAYERNS BEST 50“. Darauf macht IHK-Referatsleiterin Susanne Lindemann aufmerksam. Mit dieser Auszeichnung honoriert Bayerns Wirtschaftsministerium die herausragenden Erfolge bayerischer Unternehmen. IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen bittet Firmen aus dem Dienstleistungssektor und dem industriellen Mittelstand,sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen. Preiswürdig sind besonders wachstumsstarke Unternehmen, die in den vergangenen fünf Jahren ein überdurchschnittliches Umsatz- und Mitarbeiterwachstum erreichen konnten. Für überdurchschnittliches Ausbildungsengagement werden Sonderpreise verliehen. Teilnahmebedingungen: u. a. inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Bayern, profitabel, Mindestalter der Firma beträgt fünf Jahre, mindestens 50 Mitarbeiter per Ende 2011 und maximal 5.000 Mitarbeiter. Interessierte Firmen wenden sich bitte bis zum 15. Februar 2012 an Susanne Lindemann, Tel. 089 5116-1314, E-Mail: susanne.lindemann@muenchen.ihk.de
Aus- und Weiterbildung
DIHK: Duale Ausbildung muss um Weiterbildung ergänzt werden
Die duale Ausbildung ist nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) nach wie vor ein ausgezeichnetes Instrument – vorausgesetzt, dass anschließend dem lebenslangen Lernen ein angemessener Stellenwert eingeräumt wird. Entsprechend differenziert bewertet der DIHK eine aktuelle Studie, der zufolge die duale Ausbildung zu stark an den Bedürfnissen der Betriebe orientiert sein soll und das Risiko von Arbeitslosigkeit mit fortschreitendem Alter erhöht. "Die Vorstellung, jemand habe 'ausgelernt', ist komplett überholt", sagte Günter Lambertz, Bereichsleiter Weiterbildung beim DIHK, der Tageszeitung „Die Welt“. Lebenslanges Lernen sei für Mitarbeiter und Unternehmen der Schlüssel zum Erfolg, betonte der DIHK-Weiterbildungsexperte. Dass sich diese Erkenntnis noch nicht überall durchgesetzt habe, sei auch Schuld der Politik, die lange auf Frühverrentung und Altersteilzeit gesetzt habe. "Viele Chefs gingen daher davon aus: Weiterbildung lohnt sich bei den Älteren ohnehin nicht", so Lambertz. Für das duale Studium, das die Autoren der Studie als Alternative empfehlen, sieht auch er mehr Potenzial. Doch gebe es auch klare Grenzen. Das sieht auch IHK-Bereichsleiter Dr. Josef Amann so. "Für viele Auszubildende ist das Verbundstudium keine echte Alternative", sagt Amann. "Die Anforderungen sind dort so hoch, dass es nur für wenige Azubis in Frage kommt“, so Amann. Dass in der Untersuchung auch eine stärkere Vermittlung von Basiswissen und eine Verringerung des Spezialisierungsgrades bei den Lehrberufen gefordert wird, weisen DIHK-Bereichsleiter Lambertz und auch IHK-Bereichsleiter Amann dagegen zurück. Denn inzwischen gibt es über 6000 hoch spezialisierte Bachelor-Studiengänge. „Mit unseren 360 Ausbildungsgängen sind wir da eher Waisenknaben.", so Amann.
IHK-Berufsbildungsauschuss: Schwerpunkte der neuen Sitzungsperiode
Wer Elektroautos bauen will, benötigt Elektrofachkräfte. Die Prüfungsordnung mit Inhalten zu Sicherheitstechnik, Arbeitsschutz sowie Funktions- und Schaltungsanalysen hat der Berufsbildungsausschuss (BBA) der IHK für München und Oberbayern beschlossen. „Die IHK-geprüfte Qualifikation schafft eine wichtige Voraussetzung, um die Anforderungen neuer Technologien nicht nur in der Automobilindustrie optimal zu beherrschen“, betont Dieter Omert, Leiter des Audi-Bildungswesens und einer der beiden BBA-Vorsitzenden. Für die neue Sitzungsperiode (1. Juli 2011 bis 30. Juni 2016) stehen weitere Prüfungsordnungen an. Im Weiterbildungsmarkt rücken vor allem die Energie- und Medienbranche in den Fokus. Dem IHK-Energiemanager, der mit einem professionellen Energiemanagement Einsparmöglichkeiten im ganzen Unternehmen ermittelt, dürften weitere Qualifikationsangebote folgen. Außerdem werden Prüfungen für Fachpraktiker-Ausbildungen, welche vor allem für behinderte bzw. lernschwache Jugendliche mit
nachgewiesenem Förderbedarf entwickelt worden sind, eine wichtige Rolle spielen
Innovation - Umwelt
Deutsche Rohstoffagentur (DERA) berät Unternehmen bei der Rohstoffsicherung
Der Rohstoffmarkt ist in den letzten Jahren zum Brennpunkt geworden. Hochtechnologiemetalle, wie zum Beispiel Seltene Erden, Germanium oder Indium, gelten heute als Schlüssel für die Entwicklung von Zukunftstechnologien. Deutschland ist immer mehr auf eine sichere Versorgung mit Rohstoffen angewiesen. Mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) in Hannover will die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft jetzt bei der Rohstoffsicherung unterstützen. Die DERA, die bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover angesiedelt ist und 2010 gegründet wurde, gliedert ihre Aufgaben in folgende Themenbereiche: Rohstoffinformationssystem – Informationen und Analysen, Service für die deut-sche Wirtschaft, Beratung zu Rohstoff-Förderprogrammen; Deutscher Rohstoffeffizienzpreis, Projekte mit oder im Vorfeld der Industrie (F&E), Kooperation mit Rohstoff-Ländern. „Kleinere und mittlere Unternehmen sollten die sehr guten Angebote auf jeden Fall nutzen“, empfiehlt Andreas Gruber, Rohstoffexperte der IHK. Die DERA bringt Vorschläge ein, wie Unternehmen ihre Rohstoffversorgung strategisch festigen können und unabhängiger werden. „Das hilft Unternehmen beispielsweise u.a., ihre Materialeffizienz zu erhöhen, Rohstoffe zu substituieren, Recyclingquoten zu erhöhen oder verstärkt Recyclingmaterialien einzusetzen“, so Gruber. Ausführliche Informationen gibt es unter http://www.deutsche-rohstoffagentur.de/DERA/DE/Home/dra_node.html sowie bei der IHK München unter
www.muenchen.ihk.de - webcode CKCF3
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Am 30. April endet die analoge Programmverbreitung – Informationsveranstaltungen
Am 30. April 2012 ist es soweit: Dann endet die analoge Programmverbreitung von TV und Radio über Satellit. Danach können via Satellitenschüssel die gewohnten Programme nur noch digital empfangen werden. Mit einer „Roadshow“ durch Bayern informieren klardigital 2012, Bayerischer Rundfunk, Bayerische Lan-deszentrale für neue Medien, Astra Deutschland, Sat.1 Bayern, Kabel Deutschland und Digitalradio Bayern Handel, Handwerk und Wohnungswirtschaft über die damit verbundenen Änderungen. Die IHK für München und Oberbayern unterstützt diese Roadshow, die Ende letzten Jahres in München gestartet ist. Weitere Informationsveranstaltungen in Oberbayern finden am 29. Februar in Palling und am 8. März in Bad Tölz statt. Geboten werden Informationen, Tipps und Handlungshilfen rund um die Digitalisierung. Weitere Termine in Bayern gibt es unter www.muenchen.ihk.de - Webcode CCCD1.
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International
Alternative Streitbeilegungsverfahren für Unternehmen – Befragung der EU-Kommission
Die EU-Kommission führt eine Befragung (Konsultation) zu alternativen Streitbeilegungsverfahren für
Unternehmen (Mediation) bei Geschäften im In- und Ausland durch. Die Mitglieder des EU-Beratungsnetzwerks Enterprise Europe Network - zu dem auch die IHK für München und Oberbayern gehört - sind in die Durchführung der Befragung eingebunden. „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können hier ihren Beitrag zur EU-Politikgestaltung leisten“, so EU-Experte Friedhelm Forge von der IHK. Diese Unternehmen haben häufig nicht die Kapazitäten sich aktiv durch ständige Präsenz in Berlin und Brüssel in die Politikgestaltung mit einzubringen. Umso wichtiger ist es, Instrumente wie die EU-Konsultationen zu nutzen. „Die EU-Kommission legt großen Wert auf die Meinung aus der Wirtschaft, auch wenn das Ergebnis der Befragung sich nicht direkt in konkreten Ergebnissen niederschlägt“, so der Experte. Für große Unternehmen ist das Thema schon seit längerem auf der Tagesordnung. Hier haben sich bereits Diskussionsrunden und Arbeitskreise auf regionaler und nationaler Ebene gebildet. Die Dokumente und der Fragebogen sind auf Englisch abgefasst. Erfahrungsgemäß ist dies für Unternehmen, die grenzüberschreitend Ge-schäfte tätigen, kein Problem. Viele Fragen sind außerdem durch einfaches Ankreuzen zu beantworten. Damit hält sich der Aufwand in Grenzen. Neben der IHK München sind in Bayern neun weitere Institutionen Partner in dem Beratungsnetzwerk. Das EU-Beratungsnetzwerks Enterprise Europe Network wird die Antworten sammeln und der EU-Kommission spätestens bis zum 7. März 2012 übergeben. Den Fragebogen und Hintergrundmaterial gibt es bei Friedhelm Forge, Tel. 089 5116-1676, E-Mail: friedhelm.forge@muenchen.ihk.de
Recht / Fair Play
Neue Top Level Domains - Wie schützen Sie Ihre Marke
Am 12. Januar hat die dreimonatige Bewerbungsfrist für die neuen Top Level Domains begonnen. Darauf weist IHK-Juristin Amelie Winkhaus hin. Schon ab nächstem Jahr werden die bekannten Endungen wie .de, .net und .com dann um Hunderte neue
Adress-Endungen nach dem Muster .marke oder .unternehmen ergänzt. Unternehmen haben so die Möglichkeit, ihre Marke oder Firma durch eine entsprechende Domain-Registrierung zu stärken. Für Interessenten ist jetzt aber Eile geboten: Denn das Verfahren ist komplex und die Frist des ersten Bewerbungsfensters endet am 12.04.2012. Bereits bis zum 29. März 2012 muss der Bewerbungsslot bei der Verwaltung für die Domain-Namen ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) gebucht sein. Wem die 185.000 Dollar Bewerbungsgebühr für eine neue Top Level Domain zu teuer ist, muss aber nicht befürchten, dass der eigene Firmenname oder Marke einfach von einem anderen Unternehmen als neue Top Level Domain „missbraucht“ werden kann. Denn zwei Wochen nach Bewerbungsschluss veröffentlicht die ICANN eine Liste aller eingegangenen Bewerbungen auf ihrer Website. Unternehmen, die eine Verletzung ihrer Marke oder ihres Firmennamens befürchten, sollten diese Liste sorgfältig prüfen. Liegt tatsächlich eine Drittbewerbung mit der eigenen Firma oder Marke vor, kann diese mit einer so genannten „Legal Rights Objection“ angegriffen werden. Unabhängig davon stehen Rechtsinhabern bei einer Markenrechtsverletzung natürlich auch die gesetzlichen Ansprüche zu. „Man ist also nicht völlig schutzlos, sondern es kommt darauf an, seine Rechte zu kennen und die Fristen einzuhalten“, erklärt Winkhaus. Weitere Informationen zur neuen Top Level Domain finden sich auf www.icann.org.
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Bleibende Rechtsunsicherheit bei der Verwendung von Social Plugins
Im vergangenem Jahr hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein, kurz ULD, die Frage nach der Zulässigkeit der Einbindung von Social Plugins auf Webseiten aufgeworfen und den konkreten Kampf gegen den Facebook Like Button angetreten. Seitdem sind Webseitenbetreiber, die Social Plugins, wie z.B. von Facebook, Twitter oder Google plus , auf Ihren Seiten anbieten wollen, verunsichert. Darf man solche Social Plugins noch benutzen? Und wenn ja, wie verwendet man sie rechtskonform? Oder muss man auf jeden Fall mit Sanktionen der zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden rechnen? Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (sog. Düsseldorfer Kreis) haben zwischenzeitlich mit Beschluss vom 8.Dezember 2011 Anforderungen an die Verwendung von Social Plugins erarbeitet. „Leider bleiben die Vorgaben an der Oberfläche und fordern Datenschutzkonformität. Wie die Umsetzung erfolgen kann, bleibt jedoch offen.“, so IHK-Juristin Franziska Edlin. Klargestellt wird zumindest, dass eine direkte Einbindung von Social Plugins ohne ausreichende Information und ohne die Möglichkeit, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig ist. Es muss zuvor eine wirksame Einwilligung der Nutzer/innen in die Verarbeitung ihrer Daten durch den Betreiber des jeweiligen So-cial Plugins vom Webseitenbetreiber eingeholt werden. Um die Einwilligung wirksam gestalten zu können, müsste der Webseitenbetreiber aber konkret und verbindlich wissen, was der Betreiber des eingebetteten Social Plugins mit den erfassten Daten vorhat. „Wie ein Unternehmer dies bewerkstelligen soll, ist ein Rätsel“, kritisiert Edlin. Ferner gibt der Beschluss zu Social Plugins den Unternehmen keine rechtskonformen Umsetzungsmöglichkeiten an die Hand. So bleibt offen, ob die Lösung, dass der eigentliche Social Plugin sich erst nach Anklicken einer entsprechenden Information aktiviert wird, den Anforderungen der Aufsicht genügt. Klar ist nur: Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Social Plugins, auch im Hinblick auf das Tun und Treiben der Betreibers des Social Plugins, bleibt beim Webseitenbetreiber.