"Adressbuchschwindel" - Vorsicht bei unseriösen Eintragungsangeboten, Formularen und Rechnungen
Jedes Jahr entsteht der Wirtschaft ein beträchtlicher Schaden durch den sog. Adressbuchschwindel. Unternehmern wird ein rechnungsähnliches Formular übersendet, das suggeriert, dass weitere (kostenpflichtige!) Eintragungen in vermeintlich offizielle Register, Datenbanken oder auch gedruckte Adressverzeichnisse notwendig seien. Die Kosten liegen dabei meist im Bereich von 300 bis 900 Euro.
Auch wer Post per Nachnahme bekommt, die aussieht, als käme sie vom Handelsregister, sollte auf der Hut sein. Das Handelsregister verschickt nämlich auf keinen Fall Gründerbriefe, die per Nachnahme beglichen werden müssen.
Ebenso rät die IHK zu besonderer Vorsicht bei Rechnungen, bei denen durch die Verwendung sonst für Ämter und Behörden üblicher Gestaltungs- (Farben und Embleme) und Namenselemente der Eindruck einer bestehenden Zahlungsverpflichtung besteht. Wer überweist, schließt im Kleingedruckten oft auch noch einen kostenintensiven Vertrag mit langer Laufzeit, mahnt die IHK. Deshalb: Alle Rechnungen genau prüfen, ehe man zum Überweisungsformular greift - gerade wenn die Zahlung dringend angemahnt wird.
Allein die zivil- und strafrechtliche Verfolgung vermag es nicht, den betrügerischen Machenschaften dieser Firmen ein Ende zu bereiten, da es sich häufig um Unternehmen mit Briefkastenadressen oder aber mit Sitz im Ausland handelt. Stattdessen ist Aufklärung der Unternehmer erforderlich, damit sie gar nicht erst Opfer dieser unseriösen Firmen werden. Das Merkblatt der IHK gibt einen Überblick über die Methoden der sog. „Adressbuchschwindler“ sowie Hinweise, wie Betroffene reagieren können.
