Designschutz - Geschmacksmusterrecht
Geschmacksmuster sind äußere Gestaltungsformen wie z.B. das Design von Kaffeekannen, Stoffmustern, Autos, Computern oder Möbeln. Durch die Registrierung eines Geschmacksmusters werden diese Erscheinungsbilder geschützt, was die Kreativität und Innovationen der Designer fördert. Einen solchen Schutz gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch EU-weit durch das sogenannte "Gemeinschaftsgeschmacksmuster". Darüber hinaus kann man sein Design über eine "Internationale Geschmacksmusteranmeldung" auch in vielen außereuropäischen Ländern schützen lassen.
Die IHK München informiert in verschiedenen Merkblättern über die Möglichkeiten des Geschmacksmusterschutzes in Deutschland, auf europäischer und auf internationaler Ebene.
