Abgrenzung vom Handwerk
Die Frage der Abgrenzung zum Handwerk stellt sich nicht nur bei Existenzgründern, sondern auch bei Betrieben, die sich im Grenzbereich von Handwerk und Industrie bewegen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob für die selbständige Ausübung einer Tätigkeit eine handwerkliche Qualifikation erforderlich ist. Die Informationen, die wir in dieser Rubrik für Sie eingestellt haben, sollen Ihnen eine erste Orientierungshilfe zur Abgrenzung geben.
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Abgrenzungsfragen
Bei der Frage, ob eine Tätigkeit den Vorschriften der Handwerksordnung unterliegt, kann die IHK helfen. mehr... -
EDV-Branche
Ob Tätigkeiten in der EDV-Branche einer handwerklichen Qualifikation bedürfen, klärt die IHK mehr... -
Garten- und Landschaftsbau
Wer als Garten- und Landschaftsbauer gewerblich Garageneinfahrten oder Parkwege pflastern möchte, darf dies nur unter bestimmten Voraussetzungen. mehr... -
Gewerbeuntersagung
Bei Gewerbeuntersagung wegen unerlaubter Handwerksausübung informiert die IHK zur Rechtslage mehr... -
Handwerksabgrenzung - Kammerzugehörigkeit
Wer handwerklich und gewerblich tätig ist (Mischbetrieb), stellt sich oft die Frage: IHK- oder HWK-zugehörig? mehr... -
Handwerksrolle
Ob für eine bestimmte Tätigkeit ein Eintrag in die Handwerksrolle benötigt wird, klärt die IHK. mehr... -
Hausmeisterdienst
Putzen, malern, installieren - eine Reihe von Serviceleistungen rund ums Haus benötigen besondere handwerksrechtliche Qualifikationen. mehr... -
Reisegewerbe
Werden handwerkliche Tätigkeiten im Reisegewerbe ausgeübt, entfällt in der Regel die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle. mehr... -
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit kann auch derjenige verüben, der ohne Eintrag in die Handwerksrolle handwerkliche Tätigkeiten ausübt. mehr... -
Sicherheitstechnik
Nicht jede Tätigkeit im Sicherheitbereich kann ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden. mehr... -
Trockenbau
Akustik- und Trockenbauarbeiten können ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden. mehr...


