Verpackungen für private Endverbraucher: Systembeteiligung und Vollständigkeitserklärung
Laut Verpackungsverordnung müssen diejenigen, die verpackte Waren in Verkehr bringen, die Rücknahme und Entsorgung der gebrauchten Verpackungen organisieren und finanzieren. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Verpackungen, die bei Unternehmen anfallen und Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen.
Für die Rücknahme von Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, gilt:
- Unternehmen, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen als erste in Verkehr bringen (sog. "Erstinverkehrbringer"), müssen sich an einem flächendeckenden Rücknahmesystem beteiligen. Die Anschriften der zugelassenen Rücknahmesysteme finden Sie unter www.ihk-ve-register.de/inhalt/duale_systeme/.
- Wer im Jahr mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton oder 30 Tonnen Kunststoffe, Weißblech, Aluminium oder Verbunde als Verkaufsverpackungen in Verkehr bringt, muss darüber hinaus jährlich eine Vollständigkeitserklärung bei der IHK abgeben. Die Erklärung muss jeweils bis zum 1. Mai eines Jahres für das vorhergehende Jahr elektronisch unter www.ihk-ve-register.de hinterlegt werden.
Achtung: Als private Endverbraucher gelten auch vergleichbare Anfallstellen wie Gaststätten, Hotels, kleinere Handwerksbetriebe, Kliniken, Freizeiteinrichtungen und Freiberufler.
Unser Merkblatt "Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher" gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zur Systembeteiligungspflicht.
Bei Verpackungen, die im gewerblichen Bereich anfallen, können Lieferanten und Kunden individuelle Vereinbarungen über die Rücknahmemodalitäten und die Kosten treffen. Unser Merkblatt "Verpackungsentsorgung bei gewerblichen Anfallstellen" beantwortet Fragen, die dazu in der Praxis immer wieder auftauchen.
Die Verpackungsverordnung regelt ausschließlich die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Verpackungen. Sie enthält keine Vorschriften darüber, wie Verpackungen beschaffen sein müssen oder welche Angaben auf der Verpackung erforderlich sind, wie z. B. Herstellerangaben, Produktbezeichnungen, Mengenangaben, Warnhinweise oder andere Kennzeichnungen.
