Industrie -und Handelskammer fuer Muenchen und Oberbayern

Förderung von Partikelfiltern

Förderung von Partikelfiltern

Partikelfilter 650
Foto: © Kurt/Pixelio

Die bis 31. Dezember 2013 geplante Förderung für in 2013 umgerüstete PKWs und leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen könnte bereits im Mai eingestellt werden. Verantwortlich daran ist die hohe Anzahl bereits eingegangener Förderanträge.

Förderfähig sind PKWs und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, die bis 31. Dezember 2006 und leichte Nutzfahrzeuge, die bis 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden. Antragsberechtigt ist der Fahrzeughalter. Unternehmer müssen die De-Minimis-Erklärung beifügen.

Offiziell können entsprechende Anträge für das mit 260,- EUR je Filter festgesetzte Fördergeld noch bis zum 15. Februar 2014 eingereicht werden - aufgrund der hohen Nachfrage wird die Frist jedoch kaum eingehalten werden können.

Ansprechpartner ist das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle BAFA. 

Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der BAFA.
 

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