Aufhebung des Sektoralen Fahrverbots auf der Inntalautobahn
Das Fahrverbot für Lastwagen mit bestimmten Gütern auf der Inntal-Autobahn zwischen Österreich und Italien, das sogenannte „Sektorale Fahrverbot“ ist illegal. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 21. Dezember 2011 entschieden. Das Fahrverbot auf dem 84 Kilometer langen Autobahnabschnitt in Tirol sei mit dem freien Warenverkehr nicht vereinbar.
Damit kippt das Gericht das Fahrverbot bereits zum zweiten Mal.
Schon 2005 hatte es das „sektorale" Fahrverbot kassiert. Es galt nur für Lastwagen, die Abfälle, Steine, Erden, Autos, Rundholz und Getreide beförderten. Daraufhin hatten die österreichischen Behörden damals eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h verhängt, später aber durch ein variables Tempolimit ersetzt. Weil damit aber die Umweltbelastung im Inntal zwischen Österreich und Italien sich nicht signifikant absenken lies, erließen die Behörden das auf bestimmte Güter und Lastwagen bestimmter Schadstoffklassen beschränkte Fahrverbot de facto erneut.
Die EU-Richter haben nun entschieden, dass es sich bei dem sektoralen Fahrverbot zweifellos um eine Beschränkung des freien Warenverkehrs handele. Diese könne aber nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie nötig ist, ein Ziel wie das des Umweltschutzes zu erreichen. Bei der Prüfung, ob es sich bei dem Verbot um eine „geeignete" Maßnahme handele, kam der EuGH zu einem negativen Ergebnis. Denn Österreich habe nicht alle anderen Möglichkeiten zur Senkung der Schadstoffbelastung ausgeschöpft.
