Industrie -und Handelskammer fuer Muenchen und Oberbayern

Existenzgründung im Verkehr

Existenzgründung im Verkehr

Der gewerbliche Güterkraftverkehr, der Straßenpersonenverkehr (Omnibus, Taxi- und Mietwagenverkehr) sowie der Bereich Notfallrettung/Krankentransport sind genehmigungspflichtige Gewerbe. Wer hier als Unternehmer tätig werden will, muss zunächst persönliche Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen, wozu u.a. der Fachkundenachweis gehört.

Für die Fachkundeprüfungen ist die IHK zuständig.

 

Damit Ihre Existenzgründung eine gute Grundlage hat, sollten Sie einen Businessplan erstellen. Um Ihnen das zu erleichtern, können Sie gerne auf eine Mustervorlage zur Erstellung eines Business-Planes zurückgreifen (s. Link Businessplan).

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